Menschenrechte 

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Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung

Verletzungen der Artikel, 3, 6 und 9 der der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

(17.01.2012) Das Gericht sah bei dem türkischen Kriegsdienstverweigerer Feti Demirtaş das Vorliegen von Verletzungen des Artikels 3, des Artikels 9 und des Artikels 6 Absatz 1.

Türkei: Menschenrechte und Militär

Bericht an die UN-Menschenrechtskommission, 104. Sitzung

(21.12.2011) War Resisters‘ International (WRI) ist besorgt über die schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kriegsdienstverweigerern und AntimilitaristInnen in der Türkei. Die wesentlichsten Punkte sind:

- Die Türkei erkennt trotz Wehrpflicht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an.

- Kriegsdienstverweigerer werden wiederholt verurteilt, wegen ihrer Weigerung, Militärdienst abzuleisten. Sie werden wegen Desertion, Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung verurteilt. Dies stellt eine Verletzung der Artikel 18 und 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dar.

- Im Gefängnis sind Kriegsdienstverweigerer oft Misshandlungen und schlechter Behandlung sowohl von der Gefängnisverwaltung als auch von anderen Gefangenen ausgesetzt.

- Auch nach ihrer Freilassung aus dem Gefängnis leben Kriegsdienstverweigerer oft in einem rechtlichen Schwebezustand, eine Situation, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als „zivilen Tod“ bezeichnet. Sie können nicht heiraten, ihre Kinder nicht registrieren lassen, nicht legal arbeiten, keinen Ausweis bekommen oder sich bezüglich irgend einer anderen Sache an die Behörden wenden. Das gleiche trifft auch auf diejenigen zu, die ihre Kriegsdienstverweigerung erklärt haben, aber nicht verhaftet wurden.

- Kriegsdienstverweigerer und Pazifisten sehen sich oft mit Anklagen wegen „Distanzierung des Volkes vom Militär“ (Artikel 318 des Türkischen Strafgesetzbuches) konfrontiert, weil sie das Militär kritisiert haben oder über die Kriegsdienstverweigerung sprachen. Das verletzt Artikel 19 des Internationalen Paktes.

Ägypten: Militärkritiker und Blogger Maikel Nabil Sanad zu 2 Jahren Haft verurteilt

Ägyptisches Militär widersetzt sich internationaler Kritik

(15.12.2011) Bestürzt zeigen sich heute Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen über das gestern gegen Maikel Nabil Sanad ausgesprochene Urteil von zwei Jahren Haft. „Es ist unerträglich, wie in Ägypten durch das Militär grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten werden“, erklärte Gernot Lennert von der DFG-VK Hessen.

Griechenland und Nordzypern: Beendet die Militärgerichtsverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer

(12.12.2011) Das Europäische Büro zur Kriegsdienstverweigerung (EBCO) begrüßt die kürzlich ergangene wegweisende Entscheidung im Fall des türkisch-zypriotischen Kriegsdienstverweigerers Murat Kanatlı. Am 8. Dezember folgte das Militärgericht in Lefkosa („Nord“-Nikosia, Zypern) der Forderung von Murat Kanatli, seinen Fall mit Bezug auf die Gedanken- und Redefreiheit dem Verfassungsgericht zu überstellen.

EBCO ruft das Militärgericht in Ioannina, Griechenland, dazu auf, sich selbst im Fall des Kriegsdienstverweigerers Gerasimos Koroneos im morgigen Verfahren für nicht-zuständig zu erklären. EBCO fordert für beide, Murat Kanatlı wie Gerasimos Koroneos, die unverzügliche und bedingungslose Beendigung ihrer Verfolgung.