Menschenrechte 

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Türkei/Istanbul: Aktivitäten zum 15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

(09.05.2012) Im Juli 1993 beschlossen 90 Personen aus 40 Ländern am 8. Internationalen Treffen zur Kriegsdienstverweigerung, den 15. Mai zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung zu erklären. Gegen die Grausamkeit des Krieges erheben wir unsere Stimmen: für den Frieden in der Region. Am Jahrestag werden Menschen ihr Engagment für die Kriegsdienstverweigerung deutlich machen.

Ägyptischer Frühling – Zwischen Revolution und Militärherrschaft

Veranstaltungsreihe mit dem Militärkritiker Maikel Nabil Sanad und seinem Bruder Mark Sanad, 21.-31. Mai 2012

(02.05.2012) Durch weitgehend gewaltfreie Massenproteste wurde im Februar 2011 der ägyptische Präsident Husni Mubarak entmachtet. Die Regierungsgeschäfte übernahm der Oberste Militärrat. Trotz der Ende 2011 durchgeführten Wahlen hält das Militär weiter die Macht in den Händen und ging nicht auf die Forderung ein, diese einem zivilen Gremium zu übergeben. Die Zweifel der Demokratiebewegung, ob es wirklich einen demokratischen Wandel geben wird, sind groß.

Wir haben die beiden Brüder Maikel und Mark Sanad für eine Veranstaltungsreihe vom 21.-31. Mai 2012 nach Deutschland eingeladen. Sie werden mit ihren kritischen Positionen zum Militär, den Aktivitäten in der Demokratiebewegung und ihrer Arbeit zu Kriegsdienstverweigerung und Menschenrechten ein differenziertes Bild über die Lage in Ägypten liefern. Veranstaltungen finden statt in Köln, Bremen, Hamburg, Leipzig, Lahnstein, Mainz, Landshut und Ravensburg.

“Ich breche Tabus”

(21.04.2012) Kurz vor der Veranstaltungsreihe „Ägyptischer Frühling – Zwischen Revolution und Militärherrschaft“ im Mai 2012 interviewten wir den Referenten Maikel Nabil Sanad.

„Die Regierung ist verpflichtet, die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen“

(21.04.2012) Nun haben zwei Gerichte die Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht akzeptiert. Ich denke, dass dies Auswirkungen auf weitere Fälle haben wird. Um ein Urteil mit bindendem Charakter zu erreichen, ist es allerdings notwendig, dass diese Sichtweise von einem Berufungsgericht bestätigt wird. Andernfalls ist es der jeweiligen Entscheidung des Gerichts überlassen. Wir haben auf jeden Fall die vorliegenden Entscheidungen unverzüglich in andere Verfahren eingebracht.