Kriegsdienstverweigerung 

Seite: ...  159   160   161   162   163   164   165   ...  

Anmerkungen zum Mediterranen KDV-Treffen

(04.02.2014) Seit Jahren erleben und lesen wir vieles über Besatzungen, Grenzen zwischen Staaten, über Drahtzäune, verminte Felder, enteigneten und zum Verfall verdammten Wohnhäusern oder Passkontrollen. All dies wird verursacht durch Staaten, die das Gewaltmonopol innehaben. Aber all dies und noch viel mehr mit eigenen Augen zu sehen und zu erleben ist etwas Besonderes. Wir trafen uns zu einem Mediterranen Kriegsdienstverweigerungstreffen vom 31. Januar bis 3. Februar in Zypern. Ich weiß nicht, ob es so etwas woanders auf der Welt gibt. Dadurch, was ich alles in Nikosia innerhalb von vier Tagen erlebt habe, habe ich sehr viel über die obengenannten Themen erfahren. Nun würde ich sagen, dass ich mein Leben lang darüber sprechen könnte, ohne zu all diesen Fragen auch nur ein Wort gelesen zu haben.

Weißrussland: Lang erwarteter Alternativdienst vertagt?

(03.02.2014) Nahezu 20 Jahre nach der 1994 in Kraft getretenen Verfassung von Belarus, die ein Recht auf eine Alternative zur Ableistung des Militärdienstes für junge Männer vorsieht, wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf über den Alternativdienst vorgelegt. Der Gesetzentwurf hätte nur religiös motivierte Verweigerungen erlaubt und der Alternative Dienst sollte um zwei Drittel länger als der Militärdienst sein. Aber kaum lag der Entwurf vor, wurde er auch schon wieder zurückgezogen, angeblich wegen „technischer“ Korrekturen.

Internationale Standards zur Kriegsdienstverweigerung

Einführung

(15.01.2014) Das Thema Kriegsdienstverweigerung wurde auf verschiedene Art und Weise im Rahmen der Menschenrechtssystematik der Vereinten Nationen (UN) behandelt. Am bedeutsamsten ist das Menschenrechtskomitee sowohl bei individuellen Fällen, bei der Begutachtung von Länderberichten auf Grundlage des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte als auch in den Allgemeinen Stellungnahmen Nr. 22 zu Artikel 18 und Nr. 32 zu Artikel 14 des Paktes. Der UN-Menschenrechtsrat und die (ehemalige) UN-Menschenrechtskommission haben Entschließungen zu dem Thema verabschiedet. Die Sonderverfahren des Menschenrechtsrates haben das Thema aufgegriffen und es wurde auch in dem System der Universellen Menschenrechtsprüfung (UPR) aufgeworfen. Mehr noch, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat entschieden, dass die Kriegsdienstverweigerung unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. 2013 hat das Büro des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) Richtlinien zu Anträgen auf Flüchtlingsstatus bezüglich Militärdienst herausgegegeben.

US-Kriegsdienstverweigerin Kimberly Rivera vorzeitig aus der Haft entlassen

(17.12.2013) Am 12. Dezember 2013 wurde die US-Kriegsdienstverweigerin Kimberly Rivera vorzeitig aus der Haft entlassen, 18 Tage nach der Geburt ihres fünften Kindes. Sie war am 29. April 2013 zu 14 Monaten Haft und unehrenhafter Entlassung wegen Desertion verurteilt worden.