Kriegsdienstverweigerung 

Seite: ...  110   111   112   113   114   115   116   ...  

Eritrea: ein Land im Griff einer Diktatur - Desertion, Flucht & Asyl

Kurzbeschreibung und Inhalt der Broschüre

(03.05.2018) Die im Mai 2018 veröffentlichte Broschüre basiert in großen Teilen auf den Beiträgen der Konferenz „Fluchtsituation Eritrea - kein Ende in Sicht?“, die am 19. Oktober 2017 in Brüssel stattfand.

Einige der Redebeiträge wurden von der Redaktion verschriftlicht und bearbeitet. Andere Beiträge wurden von den ReferentInnen selbst zur Verfügung gestellt. Die Redaktion hat dies ergänzt durch aktuelle Informationen und Artikel, um somit einen umfangreichen Überblick zur Situation in Eritrea, zur Lage der eritreischen Flüchtlinge und zu Initiativen und Aktivitäten geben zu können.

Die Konferenz war organisiert worden durch Eritrean Movement for Democracy and Human Rights, Europe External Policy Advisors (EEPA), Förderverein PRO ASYL e.V., Connection e.V., War Resisters’ International und Eritrean Law Society.

Südkorea: Verfassungsgericht kündigt baldige Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung an

(18.03.2018) Es wird erwartet, dass das Verfassungsgericht im August über die Rechtmäßigkeit der Kriegsdienstverweigerung entscheiden wird. Bereits 2004 und 2011 hatte das Gericht dazu geurteilt und in beiden Fällen der nationalen Verteidigung Vorrang gegenüber individuellen Rechten gegeben.

www.forum18.org

Tadschikistan: Gehen Kriegsdienstverweigerer an das UN-Menschenrechtskomitee?

(27.02.2018) Der Kriegsdienstverweigerer Daniil Islamov wird gegen eine im Oktober 2017 ergangene Verurteilung zu sechs Monaten Haft ein letztes Mal Beschwerde beim Obersten Gerichtshof in Tadschikistan einlegen. Wird diese vom Gericht abgelehnt, wird er sich vermutlich an das UN-Menschenrechtkomitee wenden. Obwohl die UN-Arbeitsgruppe zu Willkürlichen Inhaftierungen am 5. Oktober 2017 die „unverzügliche“ Freilassung von Islamov einforderte, hat die Regierung und der Oberste Gerichtshof dies bislang nicht umgesetzt.

Syrien: Flüchtlingsanerkennung oder subsidiärer Schutz?

(14.02.2018) Bei syrischen Militärdienstflüchtlingen und Deserteuren wird zwar in aller Regel ein Schutz gewährt, aber zunehmend ein Schutz minderer Qualität. Aus der Geschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Januar 2018 ist zu entnehmen, dass nur noch bei 39,6% der Entscheidungen eine Flüchtlingsanerkennung erfolgt, bei 59,0% hingegen subsidiärer Schutz festgestellt wird. 0,4% werden abgelehnt.