Stellungnahme an das UN-Menschenrechtskomitee zur Allgemeinen Periodischen Überprüfung der Türkei
Fehlende gesetzliche Regelung zur Kriegsdienstverweigerung
(03.12.2014) Die Türkei ist das letzte Land des Europarates, das die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen hat. Kriegsdienstverweigerer können einem lebenslangen Kreislauf von Strafverfolgung und Inhaftierung unterliegen sowie einem „Zivilen Tod“, mit dem sie vom normalen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen sind.