Belarus: "Ein alternativer Dienst existiert, aber nicht für mich"
(03.08.2016) Am 24. Juni 2016 lehnte das Berufungsgericht Brest die Klage des 21-jährigen Zeugen Jehovas und Kriegsdienstverweigerers Viktor Kalina ab und verurteilte ihn zu einer hohen Geldstrafe wegen Kriegsdienstverweigerung aus religiöser Überzeugung. Die Ablehnung der Klage erfolgte nur eine Woche vor In-Kraft-Treten des Alternativdienstgesetzes am 1. Juli 2016. Mit dem Gesetz können einige, aber nicht alle, Kriegsdienstverweigerer einen alternativen Dienst ableisten. Mit Unterstützung des Helsinki Komitee Belarus legte Kalina bei der Generalstaatsanwaltschaft und dem Berufungsgericht Brest Beschwerde gegen die Entscheidung ein.