Schweiz: 3.200 EritreerInnen stehen möglicherweise vor der Abschiebung
(13.04.2018) Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes der Schweiz im August 2017 ist die Rücksendung von eritreischen Staatsangehörigen rechtmäßig, wenn sie bereits ihren Militärdienst abgeleistet haben. Auf dieser Basis wird das Staatssekretariat für Migration (SEM) 3.200 Fälle von EritreerInnen überprüfen, die befristet Aufnahme in der Schweiz gefunden haben, und ihre Rückführung durchsetzen.