Ukraine 

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Photo: Zaira Zafarana

Standing up at the United Nations for conscientious objectors’s right to refuse to participate in the war in Ukraine

UN Human Rights Council, 57th Session

(28.03.2025) On Friday March 28th 2025 the UN High Commissioner for Human Rights presented his report on the situation of human rights in Ukraine at the United Nations in Geneva. Following several Member states taking the floor in the plenary of the Human Rights Council to comment and address questions to the High Commissioner, Connection e.V., together with War Resisters International, delivered an oral statement which also reported the names of several conscientious objectors to military service who are currently persecuted, sentenced or forcibly recruited.

Foto: Zaira Zafarana

Statement bei der UN für das Recht von Kriegsdienstverweiger*innen, die Teilnahme am Krieg in der Ukraine zu verweigern

UN Menschenrechtsrat, 58. Sitzung

(28.03.2025) Am Freitag, den 28. März 2025, hat der UN-Hochkommissar für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen in Genf seinen Bericht über die Lage der Menschenrechte in der Ukraine vorgestellt. Connection e.V. gab gemeinsam mit War Resisters International eine mündliche Erklärung ab, in der auch die Namen mehrerer Kriegsdienstverweiger*innen genannt wurden, die derzeit verfolgt, verurteilt oder zwangsrekrutiert werden.

Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.
Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Eine Analyse des BGH-Beschlusses

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.