Strafverfolgung 

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Südkorea: Verweigerer des Ersatzdienstes steht vor Gericht

(22.08.2022) Der erste Kriegsdienstverweigerer, der in Südkorea den Ersatzdienst verweigert hat, soll nicht weiter verfolgt werden. Das fordert Amnesty International und führt aus, dass er sich lediglich gegen das neue Strafrechtssystem des Landes gestellt habe.

Shahar Schwartz

Israel: Kriegsdienstverweigerer zu zehn Tagen Haft verurteilt

(19.08.2022) Ein Disziplinargericht der israelischen Armee (IDF) verurteilte den 18-jährigen israelischen Kriegsdienstverweigerer Shahar Schwartz am Montag zu 10 Tagen Militärgefängnis. Schwartz, der in diesem Jahr sein Abitur gemacht hat, wurde inhaftiert, nachdem er vor dem Gewissenskomitee der IDF seine Absicht erklärt hatte, den Dienst wegen der israelischen Politik gegen die Palästinenser*innen zu verweigern.

Ukraine: Kriegsdienstverweigerer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

(05.07.2022) Im Mai und Juni 2022 wurden in der Ukraine zumindest zwei Kriegsdienstverweigerer zu mehrjährigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Dies wurde bekannt durch die Veröffentlichung der Urteile im staatlichen Register über Gerichtsurteile in der Ukraine. Beide Verweigerer hatten vor dem Militärkommissariat ihre Kriegsdienstverweigerung erklärt. In einem Fall erfolgte eine Verurteilung zu drei Jahren Haft auf ein Jahr Bewährung, im anderen Falle zu vier Jahren Haft auf drei Jahre Bewährung. Da beide erneut einberufen werden können, droht ihnen somit die Verbüßung der bereits ausgesprochenen langen Haftstrafe und eine erneute Verurteilung.

Mögliche Strafverfolgung bei Militärdienstenziehung

Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine sind in Gefahr

(23.05.2022) Schon vor dem Einmarsch der Russen war die Auferlegung der Wehrpflicht für Männer und Frauen in der Ukraine in der Regel mit systematischen Menschenrechtsverletzungen verbunden. Der diskriminierende und kaum zugängliche zivile Ersatzdienst in der Ukraine entspricht nicht den internationalen Menschenrechtsstandards, aber die ukrainischen Behörden sind nicht bereit, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung zu ergreifen, zumindest nicht bis zum Ende des bewaffneten Konflikts mit Russland.