Zur Zwangsrekrutierung auf der Krim
(25.09.2017) Seit Beginn der Besatzung unterliegen Bürger der Krim der Zwangsrekrutierung in die bewaffneten Streitkräfte der Russischen Föderation. Bis zum 31. Dezember 2016 durfte der Militärdienst nur auf dem Gebiet der Halbinsel abgeleistet werden. Seit 2017 können Wehrpflichtige zur Ableistung des Dienstes auch in das Territorium der Russischen Föderation entsandt werden.

