Menschenrechte 

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Aktionsbilder Dezember 2024

Mehr als 20 Organisationen rufen auf: Aktionswoche zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai)

Kriege verhindern statt „Kriegstüchtigkeit“

(20.03.2025) Am 15. Mai ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung. Wir rufen Gruppen und Organisationen dazu auf, sich mit Aktionen und Veranstaltungen vor Ort daran zu beteiligen. An vielen Orten wollen wir die Stimmen von Kriegsdienstverweiger*innen mit eigenen Erklärungen an die Öffentlichkeit bringen. In einer gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Aktion sollen diese schließlich in Berlin präsentiert werden.

Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.
Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Eine Analyse des BGH-Beschlusses

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.

Belarus - Kriegsdienstverweigerung und weitere Themen

Connection e.V. berichtet dem UN-Menschenrechtsrat zur 50. Sitzung UPR

(März 2025) Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist noch nicht vollständig umgesetzt. Der Ersatzdienst beträgt weiterhin 36 Monate bzw. 24 Monate für Hochschulabsolventen, während der Militärdienst 18 Monate bzw. 12 Monate für Hochschulabsolventen beträgt. Damit dauert der Ersatzdienstes weiterhin doppelt so ist wie der Militärdienst. Wir berichteten für die Allgemeine Regelmäßíge Überprüfung (UPR) auch über die Verfolgung von Menschenrechtsaktivist*innen.