Menschenrechte 

Seite: 1   2   3   4   ...  

BERICHT • CONNECTION e.V. AUF TOUR DURCH ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND!

Ende Oktober führte »Connection e.V.« eine intensive Tour in Österreich und Deutschland durch. Dank der Unterstützung unserer Kolleg*innen konnten wir Veranstaltungen in insgesamt acht Städten organisieren.

PRESSEMITTEILUNG • STOPPT DIE STRAFVERFOLGUNG DES TÜRKISCH—ZYPRIOTISCHEN KRIEGSDIENSTVERWEIGERERS HASAN RAHVANCIOĞLU

»Connection e.V.«, »Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung«, »Internationaler Versöhnungsbund« und »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« verurteilen die Strafverfolgung des Kriegsdienstverweigerers Hasan Rahvancıoğlu aufs Schärfste. Sein Prozess ist für den 27. November 2025 vor dem Gericht der Sicherheitskräfte im selbsternannten Staat der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) angesetzt. Dies stellt eine klare Verletzung des grundlegenden Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung dar, und wir fordern die Behörden der TRNZ auf, alle Anklagen unverzüglich fallenzulassen.

#ObjectWarCampaign: Schutz und Asyl für Deserteure und Verweigerer

PRESSEMITTEILUNG • LOCKERUNG DER AUSREISESPERRE IN DER UKRAINE

Söder und Linnemann rufen zu völkerrechtswidrigen Handlungen auf

Mit Beginn des russischen Angriffs hat die ukrainische Regierung eine Ausreisesperre für alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren verhängt. Eine Ausreise ist seitdem nur mit Sondererlaubnis möglich. Das stellt eine Verletzung des Menschenrechts auf Freizügigkeit dar. Seit Ende August 2025 dürfen nun 18— bis 22—jährige Männer ausreisen. Davon machen viele Gebrauch. Darunter befinden sich vermutlich auch viele Kriegsdienstverweigerer.

Unrecht vor dem Obersten Gerichtshof. Foto: civilni.media.

Oberster Gerichtshof verhindert EU-Beitritt der Ukraine durch Repressionen wegen Glaubens und Pazifismus

(27.10.2025) Inmitten eines internationalen Skandals um die Inhaftierung und Folterung von Kriegsdienstverweigerern zeigten die Richter Vitalii Kryushenko ohne ordnungsgemäßen Freispruch ein wenig Gnade, erwähnten dies jedoch nicht einmal auf der Website des Gerichts, da die Politik der Unterdrückung aufgrund des Glaubens offenbar unverändert bleibt. Die Vereinigte Kammer des Kassationsstrafgerichtshofs des Obersten Gerichtshofs wies eine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil gegen den Gewissensgefangenen Vitaliy Kryushenko zurück, setzte jedoch die Strafe aus und entließ ihn aus dem Gefängnis mit einer einjährigen Bewährungsstrafe.