Internationale Resolutionen 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: »Asyl«, »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen

Entschließung des UN-Menschenrechtsrats

(27.09.2013) ... anerkennend, dass die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen von Prinzipien und Gründen des Gewissens abgeleitet ist und tief empfundene Überzeugungen einschließt, die aus religiösen, moralischen, ethischen, humanitären oder ähnlichen Motiven erwachsen, ...

Freiheit für alle inhaftierten und verfolgten Kriegsdienstverweigerer!

15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

(15.05.2013) „Zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer (15. Mai) macht Connection e.V. exemplarisch auf inhaftierte und verfolgte Kriegsdienstverweigerer und –verweigerinnen aufmerksam“, so heute Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk. „Die Kriegsdienstverweigerung ist zwar eine individuelle Entscheidung. Sie weist aber weiter. Kriegsdienstverweigerer sind Sand im Getriebe eines Militärs, das in vielen Ländern für die Ziele der Herrschenden Krieg führt. Sie wenden sich mit ihrer Entscheidung gegen den Kreislauf der Gewalt.“

Mehmet Tarhan

EGMR zur Türkei: Entscheidung zugunsten des Kriegsdienstverweigerers Mehmet Tarhan

(17.07.2012) Der Antragsteller, Mehmet Tarhan, ist türkischer Staatsbürger, wurde 1977 geboren und lebt in Sivas (Türkei). Der Fall betrifft seine Kriegsdienstverweigerung aus pazifistischen Überzeugungen. Nachdem er das Tragen einer Uniform verweigerte, wurde er im Militärgefängnis inhaftiert und unterlag Disziplinarstrafen wegen seiner Weigerung, sich Haare und Bart schneiden zu lassen, was schließlich durch sieben Soldaten erzwungen wurde. Gegen ihn wurden Strafverfahren eröffnet. Seit seiner Desertion im März 2006 sucht ihn die Polizei. Ihm drohen weitere Strafverfahren und Inhaftierung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt Verletzungen des Artikels 3 und des Artikels 9 fest.

Türkei: Verfolgung der Kriegsdienstverweigerung widerspricht demokratischer Gesellschaft

(12.06.2012) In der heutigen noch nicht rechtskräftigen Kammerentscheidung im Fall Savda gegen Türkei (Antrag Nr. 42730/05) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden:

Es liegt eine Verletzung des Artikels 3 (Verbot der unmenschlichen Behandlung) und Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention vor;

Es liegt eine Verletzung des Artikels 6 (Recht auf ein faires Verfahren) Abs. 1 der Konvention vor aufgrund der nicht bestehenden Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Militärgerichts.