Friedensbewegung 

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Photo: Temesgen Woldezion via Wikimedia Commons

VGH Kassel: Kein subsidiärer Schutz für Eritreer, Reueerklärung zumutbar

(05.11.2025) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 29. Oktober 2025 die Reueerklärung für eritreische Staatsangehörige wieder für zumutbar erklärt und stellt sich damit explizit gegen die vorherige Rechtsprechung des BVerwG und auch gegen das (damalige) Bundesinnenministerium (BMI) [...].

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Unrecht vor dem Obersten Gerichtshof. Foto: civilni.media.

Oberster Gerichtshof verhindert EU-Beitritt der Ukraine durch Repressionen wegen Glaubens und Pazifismus

(27.10.2025) Inmitten eines internationalen Skandals um die Inhaftierung und Folterung von Kriegsdienstverweigerern zeigten die Richter Vitalii Kryushenko ohne ordnungsgemäßen Freispruch ein wenig Gnade, erwähnten dies jedoch nicht einmal auf der Website des Gerichts, da die Politik der Unterdrückung aufgrund des Glaubens offenbar unverändert bleibt. Die Vereinigte Kammer des Kassationsstrafgerichtshofs des Obersten Gerichtshofs wies eine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil gegen den Gewissensgefangenen Vitaliy Kryushenko zurück, setzte jedoch die Strafe aus und entließ ihn aus dem Gefängnis mit einer einjährigen Bewährungsstrafe.

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Am Montag, dem 20. Oktober 2025, fand in Wien eine öffentliche Veranstaltung mit Sasza Belik und Artem Klyga statt. Sie war dem Thema der Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland sowie den Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine auf Europa gewidmet.

Verfassungsbeschwerden von drei Kriegsdienstverweigerern stehen kurz vor der Entscheidung. Foto: civilni.media.

Verfassungsbeschwerden von drei Kriegsdienstverweigerern werden gemeinsam beurteilt

(17.10.2025) Das Verfassungsgericht der Ukraine entscheidet, ob der Staat das Recht hat, Personen, die aufgrund ihrer Weltanschauung nicht zum Militärdienst zugelassen werden können, den Ersatzdienst zu verweigern, und ob es rechtmäßig ist, Menschen wegen der Einhaltung hoher Gewissensstandards zu inhaftieren. Am 15. Oktober 2025 beschloss der Zweite Senat des Verfassungsgerichts der Ukraine, die Verfassungsbeschwerden von Vitalii Alekseienko, Serhii Ivanushchenko und Dmytro Zelinsky gemeinsam in einem Verfassungsprozess zu prüfen. Zuvor wurden die Gründe für die Aufnahme des Verfassungsprozesses in dem Amicus-Curiae-Schriftsatz des Direktors des Instituts für Frieden und Recht, Yurii Sheliazhenko, dargelegt, den das Gericht am 1. Oktober in die Akte aufzunehmen beschloss.