Nikos Karanikas

Nikos Karanikas

Griechischer Kriegsdienstverweigerer wegen "Desertion" vor Gericht

von War Resisters’ International

(22.02.2013) Nikolaos Karanikas ist ein griechischer Kriegsdienstverweigerer. Er wurde zum ersten Mal vor 18 Jahren wegen seiner Kriegsdienstverweigerung inhaftiert, 1995. Heute, am 22. Februar 2013, droht ihm erneut strafrechtliche Verfolgung durch das Militärgericht in Thessaloniki.

Nikos wurde 1995 zum ersten Mal wegen Militärdienstentziehung inhaftiert. Zu dieser Zeit gab es in Griechenland noch kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung und keine Regelung für einen Ersatzdienst. Im Oktober 1995 wurde er von einem Militärgericht wegen „Ungehorsam in Zeiten allgemeiner Mobilmachung“ zu vier Jahren Haft verurteilt. Amnesty International sah ihn als Gewissensgefangenen an. Im Dezember 1995 wurde nach seiner Berufung das Urteil auf ein Jahr Haft reduziert, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.

Nach seiner Freilassung aus dem Militärgefängnis erhielt Nikos eine erneute Einberufung. Als er diese verweigerte, wurde er wegen Desertion angeklagt. Im Jahr 2000 hob ein Militärgericht die Anklage auf. Im selben Jahr beantragte er die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, was nun in Griechenland möglich war. Er erklärte sich bereit, einen Ersatzdienst abzuleisten. Die Armee lehnte seinen Antrag jedoch ab und erklärte, dass er bereits in der Armee gedient habe, während er in einem Militärgefängnis inhaftiert war. Daher könne er keinen Antrag auf Ableistung eines Ersatzdienstes stellen.1 Nikos Karanikas wurde also niemals gestattet, einen Ersatzdienst abzuleisten, obwohl er sich dazu bereit erklärt hatte.

Vor zwei Tagen wurde Nikos Karanikas erneut inhaftiert. Er ist nun 42 Jahre alt. Die Inhaftierung erfolgte ohne Haftbefehl mit dem Vorwurf, sich der Ableistung des Militärdienstes entzogen zu haben, obwohl er deswegen bereits verurteilt und eine weitere Anklage wegen Desertion aufgehoben worden ist.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird durch das Recht auf Gedanken-, Gewissens und Religionsfreiheit nach Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte geschützt. Das Recht wurde kürzlich bestätigt durch die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Im Fall Bayatyan gegen Armenien entschied das Gericht, dass die Kriegsdienstverweigerung geschützt ist nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert.

Die erneute Anklage widerspricht internationalen Regelungen. Zudem gibt es die Sorge, dass die erneute Verfolgung politisch motiviert ist, da Nikos Karanikas ein bekannter linker Aktivist ist.

Griechenland ist eines der wenigen Länder in Europa, die noch eine Wehrpflicht haben. Nach Artikel 4 Absatz 6 der griechischen Verfassung ist „jeder Grieche, der Waffen tragen kann, dazu verpflichtet, seinen Beitrag zur Verteidigung des Vaterlandes entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu leisten.“ Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde zum ersten Mal 1997 durch das Gesetz 2510/1997 anerkannt und trat 1998 in Kraft. Die Regelungen für Kriegsdienstverweigerer in Griechenland entsprechen aber nicht den internationalen Vorgaben.2

Zum Verfahren haben Amnesty International, der Verein der griechischen Kriegsdienstverweigerer und das Europäische Büro zur Kriegsdienstverweigerung Beobachter entsandt.

Fußnoten

1 Bis 2010 konnten Kriegsdienstverweigerer in Griechenland keinen Antrag zur Ableistung eines Ersatzdienstes stellen, wenn sie vorher bereits Militärdienst geleistet hatten – und sei es auch nur für einen Tag.

2 War Resisters' International: Conscientious objection to military service in Greece: Human Rights shortfalls, Februar 2005, http://wri-irg.org/news/2005/greece05a-en.htm

War Resisters‘ International: Greek conscientious objector on trial for ‘desertion‘. 22. Februar 2013. Übersetzung: rf

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