Keine Entscheidung des US-Bundesgerichts zum Kriegsdienstverweigerer Aguayo
Strafverfahren wird voraussichtlich im Dezember in Deutschland eröffnet
(22.11.2006) In der gestrigen Verhandlung des US-Berufungsgerichts für den Bezirk Columbia erging keine Entscheidung über den Kriegsdienstverweigerungsantrag des in Schweinfurt stationierten US-Soldaten Agustín Aguayo. Damit ist seine Klage gegen die Ablehnung seines Kriegsdienstverweigerungsantrages durch die US-Armee weiterhin offen.