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Erster Asylantrag eines US-Deserteurs in Deutschland

André Shepherd stellte heute seine Gründe vor

(27.11.2008) Auf der heutigen Pressekonferenz in Frankfurt/Main stellte der US-Deserteur André Shepherd der deutschen Öffentlichkeit seinen Asylantrag vor. Er hatte den Antrag am Tag zuvor als erster US-Deserteur des Irakkrieges beim Bundesamt für Migration gestellt. Die Pressekonferenz wurde ausgerichtet von der in Bammental ansässigen Beratungsstelle für US-SoldatInnen, Military Counseling Network, und dem Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V.

Iraq war veteran seeks asylum in Germany

Report of Military Counseling Network

(27.11.2008) FRANKFURT, Germany - U.S. Army Specialist André Shepherd applied for asylum in Germany Nov. 26, becoming the first Iraq War veteran to pursue refugee status in Europe.

André Shepherd

Pressekonferenz mit dem US-Deserteur André Shepherd

Bildergalerie

(27.11.2008) Bei der heutigen Pressekonferenz legte der US-Soldat André Shepherd dar, warum er desertierte und nun in Deutschland Asyl beantragt hat: "Wir sollten nicht dazu gezwungen werden, in einem illegalen Krieg zu kämpfen. Wir dürfen nicht dafür verurteilt werden, dies zu verweigern. Nachdem ich die Wahrheit über die Natur der militärischen Einsätze erfahren habe, weigere ich mich, weiter daran teilzunehmen. Ich habe in Deutschland politisches Asyl beantragt."

Asylantrag für den US-Verweigerer André Shepherd

Ausführliche Begründung durch den Rechtsanwalt - Teil I

(26.11.2008) Hiermit beantrage ich für André Lawrence Shepherd, * 21. 5. 1977, Cleveland/Ohio die Anerkennung als Asylberechtigter. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten und Soldat. Er verweigert aus Gewissensgründen den weiteren Militärdienst, weil er nicht an einem das Gewaltverbot nach Art. 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen verletzenden völkerrechtswidrigen Krieg der Vereinigten Staaten gegen den Irak teilnehmen und darüber hinaus in diesem Zusammenhang nicht an Kriegsverbrechen im Rahmen des Einsatzes seiner zuständigen Einheit im Irak beteiligt sein will. Aufgrund dieser Entscheidung droht dem Antragsteller Strafverfolgung durch das zuständige Militärgericht der Armee der Vereinigten Staaten. Der Antragsteller befürchtet deshalb Verfolgung aus Gründen der Genfer Flüchtlingskonvention in Verbindung mit der Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie).