USA 

Seite: ...  57   58   59   60   61   62   ...  

U.S. AWOL soldier André Shepherd receives peace prize

No decision yet in German asylum process

(04.02.2009) U.S. Army AWOL soldier André Shepherd will receive the Munich American Peace Committee peace prize this Saturday, February 7. The committee is a U.S.-peace group based in Munich, Germany. "We award this prize to André Shepherd because of his courageous and dedicated refusal of the wars in Iraq and Afghanistan, despite the grave punishment he could face," said MAPC member Richard Forward. The Federal Office for Migration has not yet issued a decision, which could take several more months.

US-Verweigerer Robin Long schreibt an die israelischen Verweigerer

(07.01.2009) Wir sind meilenweit voneinander entfernt, aber ich verstehe Euch. Ihr seid in meinen Gedanken und Gebeten. Ich weiß, es ist schwer. Ich möchte Euch danken, dass ihr für die Gerechtigkeit aufsteht. Ihr seid einfach großartig. Bleibt dabei! Ich weiß, dass es schwer ist. Aber viele andere wie Ihr stehen an Eurer Seite.

US-Deserteur André Shepherd braucht Asyl

Broschüre, Januar 2009

(01.01.2009) Mit der Veröffentlichung dokumentieren wir die Asylantragstellung des US-Deserteurs André Shepherd. Als er im April 2007 ein zweites Mal in den Kriegseinsatz in den Irak gehen sollte, desertierte er und beantragte schließlich im November 2008 Asyl in Deutschland. Damit ist er der erste US-Verweigerer des Irakkrieges, der hier einen Antrag auf Anerkennung als politischer Flüchtling gestellt hat. Sein Fall wird ergänzt durch Berichte über aktuelle Verurteilungen gegen weitere US-Verweigerer.

Vorwort zur Broschüre "US-Deserteur André Shepherd braucht Asyl"

(01.01.2009) André Shepherd ist er der erste US-Verweigerer des Irakkrieges, der in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung als politischer Flüchtling gestellt hat. Die große Bedeutung seiner Antragstellung schlug sich in zahlreichen Presseberichten nieder. Gab es erst ungläubiges Staunen, so erkannten doch viele, dass André Shepherd nicht nur ausgesprochen gute Gründe für seine Entscheidung hat, sondern sich auch auf für Deutschland rechtlich bindende Regelungen der Europäischen Union berufen kann.