Frankreich: Flüchtlingsschutz für russische Verweiger*innen, denen Rekrutierung droht
(06.09.2023) Die große Kammer des Nationalen Asylgerichtshof (CNDA) urteilte am 6. September 2023, dass russische Staatsangehörige, die sich der Teilmobilmachung oder Zwangsrekrutierung im Rahmen des Krieges in der Ukraine verweigern, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden muss, da sie aufgrund der groß angelegten Begehung von Kriegsverbrechen durch die russischen Streitkräfte dazu veranlasst würden, solche Verbrechen direkt oder indirekt zu begehen. Sie müssten allerdings nachweisen, dass ihnen tatsächlich eine Rekrutierung für den Krieg droht.