Menschenrechte 

Seite: ...  66   67   68   69   70   71   ...  

Kriegsdienstverweigerung, Desertion & Asyl

(15.05.2011) Insbesondere in Kriegen versuchen sich Menschen – manchmal nur wenige, manchmal auch Tausende – dem Militärdienst zu entziehen, sich der Beteiligung an militärischen Aktionen zu verweigern oder aus der Armee zu desertieren. In allen Ländern müssen sie mit Verfolgung rechnen. Zudem müssen Kriegsdienstverweigerer in der Mehrzahl der Länder feststellen, dass ihre Gewissensentscheidung und ihre Überzeugung nicht respektiert wird. Ihnen drohen Repressionen, Strafverfolgung und Rekrutierung. Das alles sind Gründe, warum sie im Ausland Schutz suchen. Aber immer wieder werden ihre Asylanträge abgelehnt. Die Verfolgung als Kriegsdienstverweigerer und Deserteure gilt in aller Regel nicht als Asylgrund.
In den letzten Jahren wurden dazu einige Resolutionen und Empfehlungen auf internationaler Ebene verabschiedet. Ich möchte einen Überblick geben und insbesondere die unterschiedlichen Positionen und bereits bestehenden Möglichkeiten herausstellen, mit denen Kriegsdienstverweigerer und Deserteure als Flüchtlinge anerkannt werden könnten. Darüber hinaus werde ich auch die Grenzen aufzeigen.

Connection e.V. auf internationaler Konferenz

(14.05.2011) Vom 17. bis 26. Mai wird Connection e.V. auf der Internationalen Ökumenischen Friedenskonvokation in Kingston, Jamaica, präsent sein. Wir werden dort mit einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Quaker United Nations Office und der Eritreischen Antimilitaristischen Initiative für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung und das Recht auf Asyl für verfolgte Deserteure und Verweigerer eintreten. Zu der Konferenz werden 1.000 TeilnehmerInnen aus der ganzen Welt erwartet.

USA: Zwischenerfolg der Kampagne für Bradley Manning

Folterähnliche Haftbedingungen beendet

(05.05.2011) Unterstützer des als Wikileaks-Quelle angeklagten Manning sprechen sich für Fortsetzung der Kampagne aus, um ein öffentliches Verfahren und die Freiheit von Bradley Manning zu erreichen.

Weltweit feierten heute Hunderttausende die Nachricht, dass ihre Bemühungen, die Folterbedingungen der Haft des US-Soldaten Bradley Manning in der Untersuchungshaft zu beenden, erfolgreich waren. Mannings Anwalt David E. Coombs aus Rhode Island konnte persönlich bestätigen, dass Manning nun unter üblichen Haftbedingungen in der Haftanstalt von Fort Leavenworth, Kansas, festgehalten wird, wie es letzte Woche die Armee erklärte hatte.

Internationale Standards zur Kriegsdienstverweigerung

(02.05.2011) Die Kriegsdienstverweigerung ist nicht ausdrücklich durch die internationalen Menschenrechtsstandards anerkannt. Das hat dazu geführt, dass einige Staaten anführen, sie sei dadurch nicht geschützt. Das ist aber nicht der Fall. Das Menschenrechtskomitee, ein Expertengremium, dass die Umsetzung des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte überwacht, stellt klar fest, dass die Kriegsdienstverweigerung durch das Recht der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt ist und hat dies auch in Entscheidungen zu individuellen Fällen deutlich gemacht, wie auch in Allgemeinen Stellungnahmen und Abschließenden Schlussfolgerungen. Zudem hat die (vorherige) UN-Menschenrechtskommission eine Reihe von Resolutionen zur Kriegsdienstverweigerung verabschiedet und auch die Arbeitsgruppe zur Willkürlichen Inhaftierung wie auch der Berichterstatter zur Freiheit der Religion und des Glaubens des UN-Menschenrechtsrates haben sich mit diesem Thema beschäftigt.