Menschenrechte 

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Türkei: Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Kriegsdienstverweigerung

(23.11.2011) Zum ersten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen Verletzung des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Der Anwalt des Antragstellers Yusun Erçep, Tülin Alsanacak, erklärte, das Urteil manifestiere das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei.

Das Fehlen einer Alternative zum Militärdienst in der Türkei verletzt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Urteil vom 22. November 2011 - Erçep gegen Türkei

(22.11.2011) Yunus Erçep, Zeuge Jehova, wurde im März 1998 zum Militärdienst einberufen. Er kam der Einberufung nicht nach und wurde deshalb als Deserteur angesehen. Das Militärgericht Trabzon eröffnete ein Strafverfahren gegen ihn. Er wurde mehrmals zu Haftstrafen verurteilt, weil er etwa 15 Mal den Einberufungen nicht nachkam. In einem Urteil vom 7. Mai 2004 entschied das Militärgericht, die Strafen zu sieben Monaten und 15 Tagen Haft zusammenzufassen. Er verbüßte fünf Monate Haft und wurde dann auf Bewährung entlassen. Nachdem das Parlament im Oktober 2006 ein Gesetz verabschiedet hatte, wonach Militärgerichte nicht länger für Verfahren gegen Zivilpersonen zuständig sind, wurden die noch offenen Verfahren gegen Yunus Erçep an normale Gerichte überstellt. Seit März 1998 wurden mehr als 25 Verfahren gegen ihn eröffnet. Als Folge seiner beständigen Weigerung, den Militärdienst abzuleisten, sah er sich mit jeder neuen Einberufung einem weiteren Verfahren ausgesetzt. Yunus Erçep legte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ) und gegen Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) ein. Wir dokumentieren das Urteil in Auszügen. (d. Red.)

Ägypten: Militär verschleppt Verfahren gegen Militärkritiker Maikel Nabil Sanad

Seit über 80 Tagen im Hungerstreik

(15.11.2011) Im Fall des ägyptischen Militärkritikers Maikel Nabil Sanad hat das Militärgericht am vergangenen Sonntag das Verfahren erneut vertagt. Der Rechtsanwalt, der Maikel Nabil Sanad vom Militärgericht als Verteidiger zugewiesen wurde, beantragte die Vertagung. Unterdessen ist Maikel Nabil Sanad immer noch in Haft und befindet sich aus Protest gegen das Verfahren seit dem 23. August 2011 in Hungerstreik. Das Verfahren soll am 27. November 2011 fortgesetzt werden.

„Das Gericht wies den vom Gericht bestellten Anwalt an, das zu tun, was das Gericht wollte“, erklärte die Solidaritätsgruppe Free Maikel Nabil! in Kairo, „und er beantragte erneut die Vertagung, um vier Zeugen vorzuladen und einen Bericht des militärischen Geheimdienstes über den Blog von Maikel Nabil Sanad zu erhalten. Das alles ist nur eine Farce. Es soll nur so aussehen, als ob es ein richtiges Verfahren ist.“

Türkei könnte die Kriegsdienstverweigerung entkriminalisieren

(15.11.2011) Die türkische Regierung denkt darüber nach, die Kriegsdienstverweigerung zu legalisieren, sagten Minister am Dienstag. Sie signalisierten damit eine überraschende Wendung einer lange währenden Politik.