„Die Regierung ist verpflichtet, die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen“
(21.04.2012) Nun haben zwei Gerichte die Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht akzeptiert. Ich denke, dass dies Auswirkungen auf weitere Fälle haben wird. Um ein Urteil mit bindendem Charakter zu erreichen, ist es allerdings notwendig, dass diese Sichtweise von einem Berufungsgericht bestätigt wird. Andernfalls ist es der jeweiligen Entscheidung des Gerichts überlassen. Wir haben auf jeden Fall die vorliegenden Entscheidungen unverzüglich in andere Verfahren eingebracht.