Menschenrechte 

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Ägypten: Zur Erklärung zur Kriegsdienstverweigerung von Emad El Dafrawi und Mohamed Fathy

(25.07.2012) Am 20. Juli 2012 erklärte der 23-jährige Mohamed Fathy Abdo Soliman seine Kriegsdienstverweigerung und seine Weigerung, der Einberufung Folge zu leisten, da dies gegen seine Überzeugung und seinem Glauben an Frieden widerspricht. Er schickte Briefe an den Verteidigungsminister, den Präsidenten der Republik, an die Vorsitzenden des Parlaments und des Shura-Rats und bat darum, statt des Militärdienstes einen zivilen Dienst ableisten zu können.

Mehmet Tarhan

EGMR zur Türkei: Entscheidung zugunsten des Kriegsdienstverweigerers Mehmet Tarhan

(17.07.2012) Der Antragsteller, Mehmet Tarhan, ist türkischer Staatsbürger, wurde 1977 geboren und lebt in Sivas (Türkei). Der Fall betrifft seine Kriegsdienstverweigerung aus pazifistischen Überzeugungen. Nachdem er das Tragen einer Uniform verweigerte, wurde er im Militärgefängnis inhaftiert und unterlag Disziplinarstrafen wegen seiner Weigerung, sich Haare und Bart schneiden zu lassen, was schließlich durch sieben Soldaten erzwungen wurde. Gegen ihn wurden Strafverfahren eröffnet. Seit seiner Desertion im März 2006 sucht ihn die Polizei. Ihm drohen weitere Strafverfahren und Inhaftierung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt Verletzungen des Artikels 3 und des Artikels 9 fest.

„Die Tour war eine großartige Gelegenheit“

Maikel Sanad über die Veranstaltungsreihe „Ägyptischer Frühling: Zwischen Revolution und Militärherrschaft"

(21.06.2012) Nach der Veranstaltungsreihe „Ägyptischer Frühling: Zwischen Revolution und Militärherrschaft“ sprachen wir mit Maikel Nabil Sanad über seine Erfahrungen und Eindrücke. Er hatte gemeinsam mit seinem Bruder Mark Sanad vom 21. bis 31. Mai 2012 in Köln, Bremen, Berlin, Hamburg, Leipzig, Ulm, Lahnstein, Mainz, Landshut und Ravensburg auf Abendveranstaltungen über die Situation in Ägypten berichtet und die Aktivitäten der Gruppe No to Compulsory Military Service (Nein zum militärischen Zwangsdienst) vorgestellt. (d. Red.)

Türkei: Verfolgung der Kriegsdienstverweigerung widerspricht demokratischer Gesellschaft

(12.06.2012) In der heutigen noch nicht rechtskräftigen Kammerentscheidung im Fall Savda gegen Türkei (Antrag Nr. 42730/05) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden:

Es liegt eine Verletzung des Artikels 3 (Verbot der unmenschlichen Behandlung) und Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention vor;

Es liegt eine Verletzung des Artikels 6 (Recht auf ein faires Verfahren) Abs. 1 der Konvention vor aufgrund der nicht bestehenden Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Militärgerichts.