Menschenrechte 

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Einleitung zur Broschüre "Kriegsdienstverweigerung und Asyl"

(01.07.2014) Etwa 300.000 Soldaten sind in den 1990er Jahren allein im ehemaligen Jugoslawien desertiert. Zehntausende von ihnen kamen nach Deutschland. Im Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan Anfang der 1990er Jahre sind in Teilen von Armenien über 90% der Rekruten der Einberufung zum Militär nicht gefolgt. Tausende US-Soldaten und –Soldatinnen entziehen sich jährlich dem Militär. Sie gelten, solange sie sich nicht dauerhaft dem Dienst entziehen als „unerlaubt abwesend“. Tausende Eritreer und Eritreerinnen verlassen jedes Jahr das Land, um der Rekrutierung zum Militär zu entgehen. Viele dieser Deserteure und Deserteurinnen suchen Schutz und Asyl, um der Verfolgung im Herkunftsland zu entkommen. Nur wenige von ihnen schaffen es nach Deutschland. Die Flucht durch mehrere Länder, ihre Probleme die Grenzsicherungen einer Festung Europa zu überwinden und eine Asylpolitik, die möglichst keinen Schutz für Flüchtlinge gewähren will, führt zum Tod Tausender. Wer dennoch die Grenzen überwindet, hofft hier auf Schutz, muss sich aber mit hohen Hürden für eine Anerkennung auseinandersetzen.

Kriegsdienstverweigerung im Flüchtlingsrecht

(01.07.2014) In seinem Beitrag führt Reinhard Marx zunächst die Entwicklung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Völkerrecht aus und geht dann ausführlich auf die Frage ein, unter welchen Umständen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer derzeit  einen Flüchtlingsschutz erhalten könnten, sowohl nach der Genfer Konvention wie auch nach dem Europarecht.

André Shepherd

US-Deserteur André Shepherd vor EuGH

(25.06.2014) Wenn André Shepherd redet, schließt er die Augen. Er muss sich konzentrieren, wenn er deutsch spricht. Es geht um komplexe politische Zusammenhänge, die er zu übersetzen versucht. Der 37-jährige sitzt in seiner Wohnung in einem oberbayerischen Bauernhaus auf dem Sofa und erklärt, wie aus einem einfachen US-Soldaten ein europäischer Präzedenzfall werden konnte. Shepherd ist der erste US-Deserteur, der in Deutschland Asyl beantragt hat. „Als ich das gemacht habe, habe ich nicht gedacht, dass, ohja, ich mache das, weil ich an die Medien gehen, vor das Europäische Gericht gehen will. Ich habe das einfach gemacht, weil ich sage, ich will nicht mitmachen.“

Türkei: Osman Murat Ülke wendet sich an das Verfassungsgericht

Antrag für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

(03.06.2014) Aufgrund des Versäumnis‘ der türkischen Regierung, das Urteil Nr. 39437/98 vom 24. Januar 2006 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in den letzten acht Jahren umzusetzen und im Sinne der sich weiterentwickelnden Rechtsnormen des EGMR, der die Kriegsdienstverweigerung nun als ein Recht anerkennt, hat Osman Murat Ülke am 2. Juni 2014 einen Antrag beim Verfassungsgericht eingereicht.