Dringlicher Aufruf von Menschenrechtsorganisationen aus der Türkei
An die internationale Gemeinschaft
(06.01.2016) Mit der Aussetzung der Friedensgespräche begann die Regierung der Türkei Mitte August eine Sicherheitspolitik in Kraft zu setzen, die unrechtmäßig grundlegende Rechte und Freiheiten in den Städten beschneidet, die vorwiegend von KurdInnen bewohnt sind.
Als Organisationen der Zivilgesellschaft fordern wir die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Regierung der Türkei daran zu erinnern, dass:
- die Verhängung von Ausgangssperren ohne rechtliche Grundlage inakzeptabel ist;
- todbringende Gewalt unter keinen Umständen in unverhältnismäßiger und willkürlicher Art und Weise angewandt werden darf;
- bei Sicherheitseinsätzen Verpflichtungen der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung, des internationalen Strafrechts wie auch des internationalen humanitären Rechts nicht aufgehoben werden können;
- Menschenrechts- und Berufsorganisationen, VertreterInnen der lokalen Regierung und des Parlaments, die sich für die Feststellung, Beendigung und Strafverfolgung von Rechtsverletzungen einsetzen und dies gegenüber der internationalen Gemeinschaft vollständig transparent machen, unterstützt werden müssen;
- Wir rufen zu einem beiderseitigem Waffenstillstand auf, der Einstellung der Auseinandersetzungen und der Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen, die unter Teilnahme von unabhängigen BeobachterInnen in offizieller und transparenter Art und Weise geführt werden sollten.