Menschenrechte 

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Tamar Alon und Tamar Zeevi

Israel: KriegsdienstverweigerInnen Tamar Alon und Tamar Ze’evi in Haft

(21.11.2016) Am 16. November 2016 erklärten Tamar Ze’evi und Tamar Alon im Rekrutierungsbüro in Tel Hashomer ihre Weigerung, für die Besatzung in der israelischen Armee Dienst zu leisten. Ein Militärgericht verurteilte beide am gleichen Tag zunächst zu zwei Tagen Haft. Nach Haftverbüßung wurden sie sofort ein weiteres Mal verurteilt, dieses Mal zu jeweils sieben Tagen Haft. Da beide ihre Kriegsdienstverweigerung aufrecht erhalten, ist von weiteren Haftstrafen auszugehen.

Eine Protest-eMail an die israelische Regierung kann versandt werden über http://www.wri-irg.org/en/node/26906

Erol Önderoğlu, Şebnem Korur Fincancı und Ahmet Nesin

Solidarität mit türkischen Menschenrechtsaktivisten

Prozessbeobachter entsandt

(07.11.2016) Am Dienstag, den 8. November 2016, wird in Istanbul das Verfahren gegen Prof. Dr. Şebnem Korur Fincancı (Präsidentin des Menschenrechtsvereins - İHD) sowie die Journalisten Erol Önderoğlu und Ahmet Nesin eröffnet. Connection e.V. entsendet dazu gemeinsam mit der War Resisters‘ International (WRI) einen Prozessbeobachter.

Griechenland: Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates und ein Urteil des EGMR

Dringender Bedarf für Gesetzesreformen zur Kriegsdienstverweigerung

(14.10.2016) „In nicht einmal einem Jahr haben drei verschiedene internationale Menschenrechtsinstitutionen ernsthafte Menschenrechtsverletzungen von Kriegsdienstverweigerern in Griechenland aufgezeigt“, betonte heute der Präsident von EBCO, Friedhelm Schneider. „Das zeigt deutlich den dringenden Bedarf von Gesetzesreformen zur Kriegsdienstverweigerung in Griechenland, um die Gesetzgebung in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsgesetzen und -standards zu bringen.“ Aus diesem Grund hat EBCO beschlossen, das nächste Treffen vom 19.-21. November 2016 in Athen durchzuführen.

Turkmenistan: 2016 wurden sechs Kriegsdienstverweigerer verurteilt

(03.10.2016) Von sechs Kriegsdienstverweigerern – alle Zeugen Jehovahs – ist bekannt, dass sie 2016 wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung in Turkmenistan angeklagt und verurteilt wurden. Fünf erhielten eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der sechste erhielt eine Strafe von einem Jahr Arbeitsdienst. Alle sechs jungen Männer wurden nach Artikel 219 Absatz 1 des Strafgesetzbuches angeklagt, das die Verweigerung der Ableistung des Militärdienstes mit bis zu zwei Jahren Haft oder zwei Jahren Arbeitsdienst bestraft. Derzeit ist kein Fall eines Kriegsdienstverweigerers bekannt, der inhaftiert ist.