Kriegsdienstverweigerung 

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Aktion zur Verweigerungserklärung von Hong Jeong-hun

Südkorea: Menschenrechtskommission sieht Kriegsdienstverweigerung als “universales Menschenrecht”

(13.12.2016) Die Koreanische Menschenrechtskommission (NHRCK) gab am 13. Dezember 2016 bekannt, dass sie eine Stellungnahme an das Verfassungsgericht richten werden, mit der die Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern als eine Verletzung des universalen Menschenrechts auf Gewissensfreiheit angesehen werde. Beim Verfassungsgericht sind derzeit drei Klagen zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung anhängig.

European Bureau for Conscientious Objection

Kriegsdienstverweigerung in Europa 2016

Jahresbericht des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)

(08.12.2016) Nach seinen Mitgliederversammlungen in London (14. Mai 2016) und Athen (19. November 2016) bekräftigt das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung seine Besorgnis, dass die Glaubwürdigkeit der internationalen Menschenrechtsinstitutionen auf europäischer und UN-Ebene massiv beschädigt wird, wenn die Umsetzung ihrer Entschließungen und Urteile nicht erreicht werden kann. Hier kommt Nichtregierungsorganisationen, die sich für Men­schenrechte engagieren, auch künftig eine wichtige Aufgabe zu: Mehr denn je müssen sie die nationalen Regierungen an ihre Verantwortung erinnern, die verbindlichen Forderungen internationaler Menschenrechtsinstitutionen zu veröffentlichen und umzusetzen.

Yongsuk Lee, Hannah Brock, Sulak Sivaraksa (Trainer für Gewaltfreiheit), Netiwit Chotiphatphaisal und Jungmin Choi (von

Militär und Monarchie: Reisebericht aus Thailand

(08.12.2016) Als ich im November Bangkok erreichte, trauerten viele um den König Bhumibol Adulyadej, der nach sieben Jahrzehnten Regentschaft am 13. Oktober 2016 gestorben ist. Ich reiste gemeinsam mit Jungmin Choi und Yongsuk Lee nach Thailand. Beide sind bei der südkoreanischen Organisation World Without War aktiv.

Tamar Alon und Tamar Zeevi

Israel: Tamar Alon und Tamar Zeevi zum dritten Mal in Haft

(28.11.2016) Die Kriegsdienstverweigerinnen Tamar Alon und Tamar Ze’evi wurden am 28. November 2016 erneut inhaftiert. Sie wurden beide zu einer jeweils dritten Haftstrafe von 10 Tagen verurteilt.

Tamar Alon und Tamar Ze’evi hatten am 16. November 2016 ihre Kriegsdienstverweigerung erklärt und sind bereits zwei Mal zu jeweils insgesamt 8 Tagen Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung der dritten Haftstrafe werden sie erneut verweigern und voraussichtlich ein weiteres Mal verurteilt werden.

Sie können ein Protest-eMail über die Website der War Resisters‘ International versenden (...mehr).