Kriegsdienstverweigerung 

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Turkmenistan: Update zur Lage der Kriegsdienstverweigerer

(06.01.2017) Der Botschafter Atageldi Haljanov von der Ständigen Repäsentanz Turkmenistans für die Vereinten Nationen in Genf erklärte im November 2016 auf einer Konferenz des UN-Komitees gegen Folter: „Leider gibt es in unserer Gesellschaft Bürger, die ihre verfassungsmäßigen Pflichten gegenüber ihrem Heimatland verweigern.“ Er ergänzte, dass „verschiedene Maßnahmen durch eine Reihe von Organisationen ergriffen werden, unter ihnen Jugendorganisationen, lokale Behörden, Eltern, um ihnen ihre verfassungsmäßigen Rechte darzulegen.“ Das geschehe, bevor Personen vor Gericht gestellt werden, die den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern.

Südkorea: Kriegsdienstverweigerung wird vor dem Verfassungsgericht verhandelt

(19.12.2016) Der leidenschaftliche Friedensbefürworter Lee Yong-suk, der alle Formen von Gewalt ablehnt, hatte sich niemals vorstellen können, hinter Gittern zu landen. Aber genau das geschah im Sommer 2006. Er war zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, zur Armee zu gehen und damit der landesüblichen Wehrpflicht nachzukommen. „Ich wollte weder Opfer noch Verursacher von Gewalt sein. Ich wollte kein Sklave der Gewalt sein“, sagte Lee dem Korea Herald. „Keine noch so starke Armee hat jemals einen Krieg verhindert. Das Militär soll Kriege gewinnen, nicht sie beseitigen“, sagte Lee. Er ist jetzt Aktivist bei der Antikriegsgruppe Welt Ohne Krieg (World Without War).

Griechenland: Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Deutlicher Handlungsbedarf für Gesetzesreformen zur Kriegsdienstverweigerung

(14.12.2016) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sprach sich in einem Urteil zugunsten von Leonidas Papavasilakis aus, der als Kriegsdienstverweigerer von der griechischen Regierung nicht anerkannt worden ist. Das Urteil der Kammer erging am 15. September 2016. Das Gericht stellte fest, dass die Behörden den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) verletzt haben.

Russland: Beratungswebsite für Alternativdienst veröffentlicht

(14.12.2016) AktivistInnen in Russland starteten eine Website, um junge Männer über den Alternativdienst zu informieren und welche Schritte zur Antragstellung unternommen werden müssen. Die Website listet die möglichen Tätigkeiten im Dienst auf und beschreibt die Rechte der Dienstleistenden.