Kriegsdienstverweigerung 

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Schutzquoten eritreischer Flüchtlinge in Deutschland ohne Familienasyl

Eritreas Willkürregime verharmlost – Flüchtlingsschutz verweigert

(10.03.2020) Im Juli 2018 wurde ein Friedensvertrag zwischen Äthiopien und Eritrea abgeschlossen und damit der Grenzkrieg zwischen den beiden Ländern (1998-2000) formal beendet. Im November 2018 folgte die Aufhebung der UN-Sanktionen gegenüber Eritrea. Seitdem gab es immer wieder Stimmen, dass das eritreische Regime keinen Vorwand mehr habe, die repressive Militarisierung der Bevölkerung fortzusetzen. Damit verbunden wurde auch die Hoffnung geäußert, dass sich die Menschenrechtslage im Land verbessere. Wie den Berichten von Amnesty International, dem UN-Menschenrechtskomitee, der UN-Sonderbeauftragten zur Situation der Menschenrechte in Eritrea und zuletzt Human Rights Watch zu entnehmen ist, ist dies jedoch nicht der Fall.

Es gibt keine Pflicht, zum Militär zu gehen

Kolumbien: Kriegsdienstverweigerer widerrechtlich zum Militär rekrutiert

(19.02.2020) Am 2. September 2019 wurde Brayan Gonzales Blanco von der Armee unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen zum Batallion Nr. 13 in Ubalá-Cundinamarca einberufen, um Militärdienst abzuleisten. Er wurde als Student nicht zurückgestellt. Seine mündlich vorgebrachte Kriegsdienstverweigerung wurde ignoriert. Nachdem er im Februar 2020 formal seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hatte, wurde er in der Kaserne von Vorgesetzten psychisch massiv unter Druck gesetzt.

Wir bitten um Protestschreiben über: https://wri-irg.org/es/programmes/rrtk/co-support-email/2020/desacuartelamiento-para-brayan-gonzales-blanco-reclutado

EBCO: Kriegsdienstverweigerer sind in Europa weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt

(16.02.2020) Auch 2019 sind Menschen, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern, weiterhin zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Darauf weist das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) in seinem nun veröffentlichten Jahresbericht hin. (Download des Berichts) „Gerade in einer Zeit, in der die europäische Zusammenarbeit in der Verteidigung, bei Rüstungsobjekten und gemeinsamen Militäreinsätzen zunimmt, darf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an den Rand gedrängt werden, sondern muss als ein international garantiertes Menschenrecht konsequent überwacht und anerkannt werden“, so EBCO-Präsident Friedhelm Schneider.

Kamiljan Ergashov. Foto: Zeugen Jehovahs

Turkmenistan: Erste Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers in 2020

(27.01.2020) Am 13. Januar 2020 verurteilte ein Gericht in der Region Dashoguz den Kriegsdienstverweigerer Kamiljan Ergashov zu zwei Jahren Haft. Es ist das erste Urteil gegen einen Kriegsdienstverweigerer im Jahr 2020. Kamiljan Ergashov, Zeuge Jehovah, hatte angeboten, einen alternativen Dienst abzuleisten, was Turkmenistan aber nicht anbietet. Er wird wahrscheinlich wie die anderen acht inhaftierten Kriegsdienstverweigerer in das Arbeitslager Seydi überstellt werden, das bekannt ist für die dort vorherrschenden harten Bedingungen und Folter. Seit Januar 2018 wurden nun insgesamt 20 Kriegsdienstverweigerer zu Haftstrafen verurteilt.