Eritrea 

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Demonstration am 7. Dezember 2020 in Berlin. © Bisrat Absrie

Der Diktator Eritreas, Isayas Afewerki, muss abdanken!

(09.03.2020) Im September 2018 unterzeichneten die Präsidenten von Eritrea und Äthiopien das Abkommen in Dschidda. Vereinbart wurde die Demarkation der umstrittenen Grenze. Es wurde auch eine Zusammenarbeit in den Bereichen Verteidigung, Politik, Wirtschaft und Handel vereinbart. Wenn wir auf die Bilanz schauen, stellen wir fest: In Äthiopien gab es einen radikalen Reformkurs. In Eritrea herrscht stattdessen Stagnation. Die Situation in Eritrea stellt sich genau so dar wie zuvor.

Demonstration am 7. Dezember 2020 in Berlin. © Bisrat Absrie

Eritrea: Ereignisse im Jahr 2019

(Januar 2020) Im Januar 2020 veröffentlichte Human Rights Watch ein Update über die Menschenrechtssituation in Eritrea. Wir dokumentieren den Bericht in eigener Übersetzung in Auszügen. (d. Red.)

Fachgespräch am 9.12.2019 im Deutschen Bundestag

Bundesamt und Gerichte verharmlosen Willkürregime in Eritrea

Geflüchtete werden zur Zusammenarbeit mit Verfolgerregime genötigt

(10.12.2019) Auf Einladung der Abgeordneten Kathrin Vogler und Michel Brandt (DIE LINKE) fand gestern im Bundestag anlässlich des Tages der Menschenrechte ein Öffentliches Fachgespräch zum Thema „Kriegsdienstverweigerer auf der Flucht – Die Menschenrechtslage in Eritrea und Deutschland“ statt. Kathrin Vogler machte zu Beginn deutlich: „Es gibt sehr viele Geflüchtete aus Eritrea. Kaum jemand spricht aber darüber, dass sie vor einem unbefristeten Nationaldienst, einem Kriegs- und Zwangsdienst, geflohen sind. Politische Verfolgung, willkürliche Inhaftierungen und Folter durch das Regime sind an der Tagesordnung.“

Plenum des Fachgesprächs

„Afewerkis langer Arm“ und die Folgen für Geflüchtete aus Eritrea

(09.12.2019) Mithilfe ihrer Auslandsvertretungen und vermeintlich sozialen Vereinen verschafft sich die eritreische Regierung auch in Deutschland Einfluss und schüchtert Geflüchtete und Regimegegner*innen ein. Der lange Arm der Diktatur wird durch die Anforderungen deutscher Behörden wirksam, denn sie fordern Eritreer*innen auf, sich zur Dokumentenbeschaffung an die eritreischen Auslands­vertretungen zu wenden.