EUGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston zu Asylvoraussetzungen eines syrischen Kriegsdienstverweigerer
(18.06.2020) Ende Mai 2020 veröffentlichte die Generalanwältin Eleanor Sharpston ihre Stellungnahme im Verfahren C-238/19 des Europäischen Gerichtshofes. Sie hatte sich hier mit einer Vorlage des VG Hannover zu befassen, mit der das Verwaltungsgericht eine Entscheidung des EUGH zu verschiedenen Fragen in einem Asylverfahren eines syrischen Kriegsdienstverweigerers erbittet. In dem Verfahren geht es zusammengefasst darum, ob die Verfolgung einer Kriegsdienstverweigerung des Krieges in Syrien als politische Verfolgung zu werten ist oder nicht. Wenn dies der Fall ist, so müsste der Betroffene einen Flüchtlingsschutz erhalten und nicht nur, wie bisher vorliegend, einen subsidiären Schutz aus humanitären Gründen.