Deutschland 

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Kriegsschiffe für strategische Partnerschaft?

Rüstungsexporte aus Deutschland nach Angola

(01.08.2011) Am 13. Juli 2011 besuchte Bundeskanzlerin Angela Merkel Angola. Tags zuvor war sie in Kenia; ihre kurze Afrikareise schloss sie in Nigeria ab, neben Angola das ölreichste Land des Kontinents. Zweck der Reise nach Angola war der Ausbau einer „strategischen Partnerschaft“, für Berlin geht es auch um den Zugang zur Energie und Rohstoffen. In der ansonsten eher unspektakulären Reise beherrschte ein Projekt die Schlagzeilen: Der Verkauf von Marineschiffen von der Lürssen-Werft in Bremen, deren Chef mit einer zehnköpfigen Wirtschaftsdelegation Merkel begleitete. Handelt es sich nur um Patrouillenboote oder um ein Rüstungsgeschäft wie beim Panzer-Deal mit Saudi Arabien? Deutsche Rüstungsgüter werden jedenfalls schon länger nach Angola geliefert.

Klagebegründung im Asylverfahren von André Shepherd - TEIL I

An das Bayerische Verwaltungsgericht München

(20.07.2011) Der angefochtene Bescheid versagt dem Kläger zu Unrecht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 4 AsylVfG). Er kann deshalb keinen rechtlichen Bestand haben. Vielmehr ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Soweit im angefochtenen Bescheid Ausführungen zur Asylberechtigung und in diesem Zusammenhang zum Begriff der „politischen Verfolgung“ (Art. 16a Abs. 1 GG) gemacht werden (Bescheid, S. 7 bis 13), sind diese im anhängigen Verfahren nicht relevant, weil eine Verpflichtung zur Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter im Klageverfahren nicht beantragt wird.

Klagebegründung im Asylverfahren von André Shepherd - TEIL II

An das Bayerische Verwaltungsgericht München

(20.07.2011) Der angefochtene Bescheid versagt dem Kläger zu Unrecht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 4 AsylVfG). Er kann deshalb keinen rechtlichen Bestand haben. Vielmehr ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Soweit im angefochtenen Bescheid Ausführungen zur Asylberechtigung und in diesem Zusammenhang zum Begriff der „politischen Verfolgung“ (Art. 16a Abs. 1 GG) gemacht werden (Bescheid, S. 7 bis 13), sind diese im anhängigen Verfahren nicht relevant, weil eine Verpflichtung zur Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter im Klageverfahren nicht beantragt wird.

US Militärpräsenz in der BRD und die Unterstützung des Widerstands innerhalb des US-Militärs

Veranstaltungsangebot: Info- und Spendentour zur Gründung des GI-Cafés in Kaiserslautern, 17.-31. September 2011

(25.06.2011) Die USA unterhalten derzeit eine Vielzahl an Militärbasen in Deutschland, in denen Zehntausende Soldaten stationiert sind. Diese Präsenz ist eine entscheidender Bestandteil zur Durchführung der militärischen Aktivitäten in Irak und Afghanistan.

Um dieser Militärpräsenz entgegen zu treten und den zahlreichen kritischen Stimmen auch innerhalb des US- Militärs eine Plattform zu geben, werden Chris und Meike Capps-Schubert in Kaiserslautern ein GI-Café eröffnen (www.gicafegermany.com). Das Projekt befindet sich im Aufbau. Chris Capps-Schubert und Patrick Spahn wollen auf Veranstaltungen das Projekt und die Perspektiven vorstellen und um Unterstützung für das GI-Café werben. Wir wollen hiermit anbieten, dass Gruppen und Organisationen zwischen dem 17. und 31. September 2011 Veranstaltungen durchführen können.