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Türkei: Es gibt viele Gründe Nein zu sagen - Männer und Frauen verweigern den Kriegsdienst

Kurzbeschreibung und Inhalt der Broschüre

(01.11.2013) In der November 2013 erschienenen Broschüre kommen Kriegsdienstverweigerer und -verweigerinnen sowie Aktive aus der Türkei zu Wort. Mit insgesamt 17 Interviews zeigen wir die unterschiedlichen Ansätze der Männer und Frauen, den Kriegsdienst zu verweigern und/oder sich zu engagieren. Sie tun dies ungeachtet der nach wie vor bestehenden Repressionen und drohenden Verhaftungen und Strafverfahren. Ergänzt werden die Interviews durch Stellungnahmen zur rechtlichen Situation der Kriegsdienstverweigerer in der Türkei und zur Freikaufsregelung.

André Shepherd

US-Deserteur vor dem Europäischen Gerichtshof

Asylverfahren von André Shepherd wird in Luxemburg verhandelt

(06.09.2013) Mit einem Vorlagebeschluss hat das Verwaltungsgericht München vor wenigen Tagen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Klärung grundsätzlicher Fragen im Asylverfahren des US-Deserteurs André Shepherd gebeten. Zu prüfen ist, so das Gericht, „ab welchem Grad der Verstrickung in militärische Auseinandersetzungen das Flüchtlingsrecht einem Angehörigen der Streitkräfte eine Desertion zugesteht, wegen der er bestraft wird“. Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat das Verwaltungsgericht das Asylverfahren ausgesetzt.

Aus der Arbeit von Connection e.V.

Juni bis August 2013

(01.09.2013) Von Juni bis August 2013 bereiteten wir eine Veranstaltungsreihe mit dem türkischen Kriegsdienstgegner und Menschenrechtsaktivisten Coşkun Üsterci vor, die im November 2013 stattfinden wird. Wir unterstützten darüber hinaus verschiedene inhaftierte Kriegsdienstverweigerer auf internationaler Ebene.

Flüchtlingsschutz für eritreischen Militärdienstentzieher

(12.08.2013) In einem Urteil vom 12. August 2013 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Beklagte) verpflichtet, einem eritreischen Militärdienstentzieher einen Flüchtlingsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG zu gewähren. Das Verwaltungsgericht verweist insbesondere auf die Tatsache, dass schon allein die Militärdienstentziehung in Eritrea als Ablehnung des eritreischen Staatswesens und Regimegegnerschaft angesehen wird und dem Kläger daher bei einer Rückkehr politische Verfolgung droht. Wir dokumentieren das Urteil in Auszügen. (d. Red.)