Asyl 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: , »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Kanada: Schwuler südkoreanischer Wehrpflichtiger erhält Asyl

(15.12.2011) Kanada gewährte einem südkoreanischen Flüchtling Asyl, nachdem er in seinem Herkunftsland als Pazifist und Homosexueller die Ableistung der Wehrpflicht verweigert hatte. Das erklärte am Donnerstag das Zentrum für Militärische Menschenrechte in Korea. Die kanadische Einwanderungsbehörde gewährte bereits im Juli 2009 dem 31-jährigen Kim Kyung-hwan Asyl, mit der Begründung, dass schwule Wehrpflichtige mit hoher Wahrscheinlichkeit Missbrauch und Misshandlung ausgesetzt sind, so die Menschenrechtsorganisation.

Klagebegründung im Asylverfahren von André Shepherd - TEIL I

An das Bayerische Verwaltungsgericht München

(20.07.2011) Der angefochtene Bescheid versagt dem Kläger zu Unrecht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 4 AsylVfG). Er kann deshalb keinen rechtlichen Bestand haben. Vielmehr ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Soweit im angefochtenen Bescheid Ausführungen zur Asylberechtigung und in diesem Zusammenhang zum Begriff der „politischen Verfolgung“ (Art. 16a Abs. 1 GG) gemacht werden (Bescheid, S. 7 bis 13), sind diese im anhängigen Verfahren nicht relevant, weil eine Verpflichtung zur Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter im Klageverfahren nicht beantragt wird.

Klagebegründung im Asylverfahren von André Shepherd - TEIL II

An das Bayerische Verwaltungsgericht München

(20.07.2011) Der angefochtene Bescheid versagt dem Kläger zu Unrecht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 4 AsylVfG). Er kann deshalb keinen rechtlichen Bestand haben. Vielmehr ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Soweit im angefochtenen Bescheid Ausführungen zur Asylberechtigung und in diesem Zusammenhang zum Begriff der „politischen Verfolgung“ (Art. 16a Abs. 1 GG) gemacht werden (Bescheid, S. 7 bis 13), sind diese im anhängigen Verfahren nicht relevant, weil eine Verpflichtung zur Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter im Klageverfahren nicht beantragt wird.

US-Deserteur Shepherd erhebt Klage gegen Ablehnung seines Asylantrages

Heftige Kritik an Entscheidung des Bundesamtes durch Friedens- und Flüchtlingsorganisationen

(07.04.2011) Der US-Deserteur André Shepherd hat heute seinen Rechtsanwalt damit beauftragt, Klage gegen die vor zwei Tagen zugestellte ablehnende Asylentscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu erheben. Auf einer von Connection e.V., PRO ASYL und dem Military Counseling Network in Frankfurt/M. ausgerichteten Pressekonferenz bezog er ausführlich Stellung.