Kolumbien: Kriegsdienstverweigerer zwangsweise rekrutiert

von DFG-VK Hessen

Carlos Andrés Giraldo Hincapié war im August 2006 gewaltsam zwangsrekrutiert worden. Nachdem anfängliche Misshandlungen aufgehört hatten, ist er nun vom 1. Feldwebel Jhon Jairo Cuestas Baron, zum Teil vor der gesamten Militäreinheit, beschimpft und gedemütigt worden. Carlos Andrés Giraldo Hincapié fürchtet um seine Sicherheit im Militär, weil die Verbalattacken in körperliche Misshandlungen umzuschlagen drohen.

Der Kriegsdienstverweigerer Frank Yair Estrada Marín befindet sich mehr als einen Monat nach seiner illegalen Zwangsrekrutierung noch immer in den Händen des Militärs. Er war am Morgen des 5. Mai 2007 von Soldaten des Bataillons Pedro Justo Berrio unter dem Vorwand einer Musterung mitgenommen worden. Da er allerdings über keinen Militärausweis (libreta militar) verfügte, wurde er gegen seinen Protest unmittelbar zwangsrekrutiert. Er erklärte, dass er als Kriegsdienstverweigerer mit keiner bewaffneten Gruppe in Kolumbien übereinstimmt.

Mehrere wichtige rechtliche Aspekte müssen in diesen Fällen bedacht werden:

1. Die Art der Rekrutierung. Die Zwangsrekrutierung ist auch nach kolumbianischem Recht illegal. Darüber hinaus verletzt sie das Recht auf persönliche Freiheit und die menschliche Würde gemäß der Amerikanischen Menschenrechtskonvention.

2. Mögliche Befreiungsgründe. Carlos Andrés Giraldo Hincapié könnte gemäß kolumbianischem Recht aus mehreren Gründen vom Militärdienst befreit werden: Sein Vater ist behindert, sein Bruder Epileptiker, seine Mutter ist älter als 60 Jahre. Im Rahmen der illegalen Zwangsrekrutierung wurde ihm keine Gelegenheit gegeben, diese Befreiungsgründe geltend zu machen.

Frank Yair Estrada Marín hat gesundheitliche Probleme mit dem Rückgrat. Im Rahmen der illegalen Zwangsrekrutierung wurde ihm keine Gelegenheit gegeben, Ausmusterungsgründe geltend zu machen.

3. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen: Kolumbien hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 unterzeichnet. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen nach Artikel 18 als legitime Ausübung des Rechts auf Gedankenfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit anerkannt.

Im Januar 2007 hat der Menschenrechtsausschuss in zwei Fällen aus Südkorea entschieden, dass es eine Verletzung des Paktes darstelle, kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung vorzusehen. Auch nach 10 Monaten ist es Carlos Andrés Giraldo Hincapié nicht gelungen, seine Entlassung aus dem Militärdienst zu erreichen.

War Resisters’ International (WRI) und die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) fordern die sofortige Freilassung von Carlos Andrés Giraldo Hincapié und Frank Yair Estrada Marín.

 

Die WRI und DFG-VK bitten um Unterstützungsschreiben für Carlos Andrés Giraldo Hincapié und Frank Yair Estrada Marín.

Carlos Andrés Giraldo Hincapié Frank Yair Estrada Marín

Base Militar de CasabeBatallón Pedro Justo Berrio

Batallón Plan Energético y Vial Nº 7Carrera 70 Nº 1-50

Barrancabermeja, Kolumbien Medellín, Kolumbien

 

Protest-eMails können geschickt werden über

http://wri-irg.org/co/alerts/20070613a.html oder an

Ministro de Defensa Nacional, Dr Juan Manuel Santos

Avenida El Dorado Carrera 52 OFI.217

Centro Administrativo Nacional (CAN), Bogotá, Kolumbien

Tel.: +57-1-2660179, Fax: +57-1-266 0351

eMail der DFG-VK Hessen vom 14. Juni 2007. Auszüge. Der Beitrag erschien in: Connection e.V. und AG "KDV im Krieg" (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Juli 2007.

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