Der Militärkomplex in Eritrea

von Howard Hughes

(Dezember 2004) Eritrea ist heute einer der am stärksten militarisiertesten Staaten der Welt. Es gilt eine allgemeine Wehrpflicht für alle Personen zwischen 18 und 50 Jahren. Gegenwärtig sind wenigstens 300.000 Eritreer und Eritreerinnen, wenn nicht sogar erheblich mehr, als direkte Militärangehörige anzusehen. Zusätzlich unterstehen Zehntausende demobilisierte Militärangehörige weiterhin der Wehrpflicht und bilden eine allzeit einberufbare Wehrreserve. Das Militär beansprucht einen hohen Anteil der Gesamtaufwendungen des Staates und des nationalen Bruttosozialproduktes und die Aufwendungen für das Militär stellen eine wesentliche Ursache für die starke Inflation dar. Zahlreiche hohe Militärführer sind Mitglieder des Zentralkomitees der regierenden Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit (Peoples Front for Democracy and Justice/PFDJ) und damit auch der Nationalversammlung (National Assembly), der formalen Legislative des Staates Eritrea. Die Leiter der Militäroperationszonen sind in ihren Operationsgebieten den zivilen Verwaltungen übergeordnet. Das Militär stellt die Bürgermeister der meisten Städte des Landes sowie vielerorts die Vorsitzenden der lokalen Verwaltungsräte. Nach dem neuen Wahlrecht, unter dem im Sommer 2004 neue Regionalräte gewählt wurden, sind den Militärs 10% der Sitze in den Regionalversammlungen garantiert, deren Inhaber in speziellen Sonderwahlkreisen der Streitkräfte und der Polizei gewählt wurden. Zentrale Sektoren der höheren Bildung (12. Klasse, Colleges, Universität) wurden direkt in den Militärapparat integriert, nahezu alle Studierenden der tertiären Bildungseinrichtungen sind noch aktives Militärpersonal. Gleichzeitig hat das Militär eine umfangreiche wirtschaftliche Aktivität entfaltet und kontrolliert zunehmend erhebliche Anteile der Wirtschaft (Agrarsektor, Transport, Fischerei, usw.).

Kernstück des Militärkomplexes im heutigen Eritrea ist die Eritreische Verteidigungsstreitmacht (Eritrean Defence Forces/EDF), die aus den drei Waffengattungen Armee, Marine und Luftwaffe besteht. Diesem Komplex sind auch zuzurechnen die reguläre Polizei, die Finanzpolizei und die verschiedenen Geheimdienste außerhalb der EDF. Alle Dienste des heutigen Militärkomplexes entwickelten sich zwischen 1991 und 1995 im Zuge eines umfangreichen Demobilisierungs- und Umstrukturierungsprozesses aus der Eritreischen Volksbefreiungsarmee (Eritrean Peoples Liberation Army/EPLA), dem bewaffneten Teil der Eritreischen Volksbefreiungsfront (Eritrean Peoples Liberation Front/EPLF), die im Mai 1991 den dreißigjährigen Befreiungskrieg gegen die äthiopische Beherrschung Eritreas siegreich beendet hatte.

Ab Mai 1991 konstituierte sich die EPLF-Führung als Vorläufige Regierung Eritreas (Provisional Government of Eritrea/PGE) mit EPLF-Generalsekretär Isayas Afewerki, der auch die Position des Generalsekretärs der Vorläufigen Regierung Eritreas übernahm, als de-facto-Staatspräsident. Ungeachtet der immer wieder abgelegten Bekenntnisse, in Eritrea ein demokratisches und pluralistisches politisches System zu errichten, ist die EPLF nicht willens gewesen, ihr im Befreiungskrieg errungenes Machtmonopol aus den Händen zu geben. Vielmehr vollzog sich nach Mai 1991 in Eritrea Zug um Zug der Aufbau eines zentralisierten, autoritären Herrschaftssystems, das immer stärker von Präsident Isayas Afewerki dominiert wurde und schließlich in dessen kaum verhüllte Präsidialdiktatur einmündete. Die Streitkräfte, die Polizei und die verschiedenen Sicherheitsdienste sind wesentliche Stützen seiner Herrschaft.

Die von der EPLF seit ihrer Gründung 1970 praktizierte Politik der Geheimhaltung aller Interna wurde auch nach 1991 fortgeführt und greift in Hinblick auf die Streitkräfte noch stärker als in allen anderen Bereichen. (...) 

Rekrutierung und politische Sozialisation im Kampf gegen Äthiopien

Seit Entstehung der EPLF zu Beginn der 70er Jahre hatten sich alle ihre Neuzugänge einer zunehmend effizienteren Kombination aus politischer Schulung und militärischem Grundtraining zu unterziehen. Im militärischen Teil dieses Trainings wurden die Rekruten einem rigorosen physischen Training unterworfen, das wie in allen Armeen der Welt nicht nur dazu diente, die als notwendig erachtete körperliche Fitness und grundlegende militärische Fertigkeiten zu erwerben, sondern auch darauf abzielte, die physische und psychische Widerstandsfähigkeit gegen die umfassendere politische und soziale Indoktrinierung zu brechen. Gleichzeitig zielte sie auf eine umfassende soziale Umerziehung, durch die die Rekruten von ihren bisherigen sozialen Bezugsgemeinschaften getrennt und in die neue Bezugsgemeinschaft der EPLF integriert werden sollten. Im Vollzug dieser politischen Schulung sollten die Rekruten verinnerlichen, dass die EPLF in ihrer Praxis bereits das Ideal der zu verwirklichenden unabhängigen Nation Eritrea vorwegnahm und damit Loyalität zur EPLF mit Loyalität zur Nation gleichgesetzt wurde.

Die seit 1973 verwirklichte Kombination aus militärischem Training und politischer Schulung zur rigiden Sozialisation der Rekruten in die EPLF erwies sich als außerordentlich erfolgreich. Nachdem sie einmal fester Bestandteil ihrer Praxis geworden war, erlaubte sie der EPLF die recht reibungslose Integration selbst hoher Zahlen an Neuzugängen (...).

In den frühen Jahren der EPLF waren alle KämpferInnen Freiwillige, die sich aus eigenem Antrieb, sei es aus politischer Überzeugung, Revolutionsromantik oder Abenteuerlust der EPLF angeschlossen hatten.

Mit der Expansion der Militäroperationen ab 1976 und der wachsenden organisatorischen und militärischen Präsenz der EPLF in immer größeren Landregionen, die zur Entstehung umfangreicher befreiter und halbbefreiter Gebiete führte, veränderte sich jedoch allmählich der Charakter der Rekrutierung in die EPLF. Zum einen wuchs mit der Ausweitung der Kampfhandlungen und den damit einhergehenden steigenden Verlustzahlen die Nachfrage nach neuen KämpferInnen steil an. Andererseits war spätestens seit Ende 1977 nicht mehr zu übersehen, dass die Zahl der Freiwilligen, die gänzlich aus eigenem Antrieb zur EPLF stießen, schon längst nicht mehr dem steigenden Personalbedarf der Front genügte. Die sich abzeichnende Deckungslücke wurde daher zunehmend durch Freiwillige geschlossen, die im Zuge eines massiven Rekrutierungsprogramms über die Massenorganisationen in den befreiten und halbbefreiten Gebieten geworben wurden. In diesem Rekrutierungsprogramm wurde nur allzu häufig eine Kombination von politischer Überredung und sozialem Druck eingesetzt, um die erwünschte Freiwilligkeit zum Waffendienst in der EPLF herzustellen. (...)

Mit Beginn der äthiopischen Offensiven gegen die eritreischen Befreiungsbewegungen im Sommer 1978 begann eine neue Phase des Befreiungskrieges. Da der Zustrom von Freiwilligen und Rekrutierten mit dem Rückzug der EPLF aus den meisten der zuvor befreiten Gebiete erheblich zurückging, konnten die Verluste in den schweren Abwehrschlachten gegen den äthiopischen Gegner nicht mehr durch Neuzugänge kompensiert werden (...). Die EPLF führte daher im letzten Drittel von 1981 ein Quotensystem ein, unter dem die Massenorganisationen in den befreiten und halbbefreiten Gebieten eine spezifizierte Anzahl von Rekruten zur EPLF zu entsenden hatten. Damit war der erste Schritt zur Einführung einer faktischen nationalen Wehrpflicht getan. Noch im gleichen Jahr ersetzte die EPLF das Quotensystem durch die allgemeine nationale Wehrpflicht. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht durch den äthiopischen Staat 1984 lieferte der EPLF eine zusätzliche Legitimation. (...)

Obwohl die EPLA in den schweren Kämpfen zur Abwehr der äthiopischen Offensiven 1983 und 1985 und in ihren eigenen Offensiven 1984 und 1985 hohe Verluste erlitt, war bis Anfang 1987 die Stärke der EPLA einschließlich der Milizen von 1982 maximal von 30.000 auf etwa 50.000 angestiegen. (...)

Die Einführung der Wehrpflicht und ihre Umsetzung stieß keineswegs auf die vorbehaltlose Zustimmung der Betroffenen. Vor allem in Teilen der islamischen Bevölkerung rief ihre Einführung und deren rigorose Umsetzung erheblichen Widerstand hervor, da sie der damit einhergehenden Rekrutierung von jungen Frauen zutiefst ablehnend gegenüberstanden. In einigen Regionen versuchte die Bevölkerung die Rekrutierungseinheiten der EPLF mit Waffengewalt zu stoppen. Die EPLF brach örtlichen Widerstand wiederholt mit Gewalt.

Als reales Hindernis für die umfassende Umsetzung der Wehrpflicht erwies sich auch zunehmend, das eine wachsende Zahl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Einflussbereich der äthiopischen Armee in Eritrea in der Flucht nach Europa oder Nordamerika über den Sudan und Äthiopien eine Alternative sowohl zur äthiopischen Repression und Wehrpflicht als auch zum Waffendienst in der EPLF sahen. (...)

Als weiteres Indiz für die teilweise recht begrenzte Zustimmung zur Wehrpflicht konnte auch gewertet werden, dass die Desertionsraten aus den Trainingslagern oder Einheiten der EPLA in den Sudan nach 1982 stark anstiegen und in der zweiten Hälfte der 80er Jahre beachtlichen Umfang erlangten. Es wurde von verlässlichen Quellen berichtet, dass von einigen Rekrutenkontingenten sich bis zu 60% dem Wehrdienst durch Absetzen in den Sudan entzogen. (...) 

Welche Armee für ein unabhängiges Eritrea?

Mit der Machtübernahme der EPLF in Asmara im Mai 1991 wurde die EPLA automatisch und ohne besondere Gesetzgebung seitens der als Regierung fungierenden EPLF-Führung die vorläufige nationale Armee des de facto unabhängigen Eritreas. Über die klassischen Aufgaben der Landesverteidigung einer nationalen Armee hinaus, übernahm die EPLA nach Mai 1991 jedoch auch im gesamten Lande die ordnungs- und sicherheitspolitischen Aufgaben, die in den meisten Staaten von Polizeikräften und ähnlichen Diensten wahrgenommen werden. (...)

Nach dem Unabhängigkeitsreferendum im April 1993 wurde Eritrea im Mai 1993 ein international anerkannter Staat. Der Rat der Vorläufigen Regierung Eritreas (CPGE) wurde zum Regierungsrat Eritreas (Government Council of Eritrea) umgebildet und die bisherigen Sekretariate, Departments und Behörden der Vorläufigen Regierung Eritreas wurden unter Neuzuschneidung ihrer Aufgaben in Ministerien, Kommissionen und Behörden umstrukturiert. Die enge Einbindung der hohen EPLA-Militärs in die neuen politischen Strukturen des Landes blieb erhalten, da sie als Mitglieder des Zentralkomitees der EPLF auch in der neuen Nationalversammlung saßen, die aus dem Zentralkomitee der EPLF und Vertretern der 1992 gewählten Regionalverwaltungen zusammengesetzt war.

Die starke Stellung der hohen Militärs in den neuen politischen Strukturen des Landes wurde im Februar 1994 auf dem dritten Kongress der EPLF, auf dem sie jetzt als Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit (Peoples Front for Democracy and Justice/PFDJ) rekonstituiert wurde, bestätigt, da fast alle Militärs, die bereits 1987 in das Zentralkomitee gewählt worden waren, in den neuen Zentralrat (Central Council) der PFDJ übernommen wurden. (...)

Die Umstrukturierungen der militärischen Führungsebene und der Reduktion der Gesamtstärke setzten notwendigerweise eine erhebliche Anzahl von EPLA-Kommandeuren von ihrer bisherigen Aufgabe frei. Statt sie einfach aus der EPLA zu entlassen und damit ein möglicherweise gefährliches Potenzial von Unzufriedenheit zu erzeugen, wurden daher ab 1993 zusätzlich zu den bereits erwähnten Spitzenmilitärs zahlreiche weitere EPLA-Kommandeure aller Ebenen in den zivilen Regierungs- und Verwaltungssektor einschließlich des diplomatischen Dienstes transferiert. (...)

Nach der Vollendung der Transformation der EPLA zur EDF zählte letztere wohl nicht mehr als etwa 45.000 aktive Angehörige. Hiervon entfiel der Löwenanteil auf die Bodentruppen, während die Marine nur knapp über 1.000 und die noch in den Anfängen ihres Aufbaus steckende Luftwaffe nur einige Hundert Angehörige zählte. Die neue EDF bestand fast ausschließlich aus KämpferInnen der alten EPLA. (...) 

Militärisches Training, Wehrpflicht, Sommerarbeitsdienst und Nationaldienst

Mit dem Ende des Befreiungskrieges im Mai 1991 kam die noch in seinen letzten Monaten sehr umfangreich betriebene Rekrutierung in die EPLA zu einem abrupten Ende. Soweit sich rekonstruieren ließ, wurde auch das gesamte System der politischen Schulung der EPLA-KämpferInnen eingestellt. (...)

Die Einstellung der Massenrekrutierung in die EPLA bedeutete nicht, dass die von der EPLF bereits 1982 dekretierte allgemeine Wehrpflicht aufgegeben worden war. Die rechtliche Grundlage für die allgemeine nationale Wehrpflicht im befreiten Eritrea bildete das im November 1991 verkündete Gesetz 18/1991 über das Nationale Dienstprogramm (National Service Program - im folgenden: Nationaldienst). Die nachfolgenden Novellierungen dieses Gesetzes Anfang 1995 und im November 1995 modifizierten nur weniger wichtige Einzelaspekte des Nationaldienstes. Gesetz 18/91 etablierte eine allgemeine Wehrpflicht für alle EritreerInnen der Alterstufe 18-40 Jahre. Verheiratete Frauen, unverheiratete Mütter und aus gesundheitlichen Gründen wehruntaugliche Personen sind danach vom Wehrdienst befreit. Die Untauglichkeit für den Wehrdienst aus medizinischen Gründen muss jedoch von einem medizinischen Untersuchungsausschuss der Regierung festgestellt und bescheinigt worden sein. Eine Wehrdienstverweigerung aus religiösen oder Gewissensgründen ist nicht zugelassen. Von Anbeginn ließ die Regierung keinen Zweifel daran, dass der Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen und Stellen im öffentlichen Dienst (staatliche Verwaltung, Staatspartei und alle ihre Untergliederungen, Unternehmen im Besitz des Staates und der Partei und ihrer Untergliederungen) an die Ableistung der Wehrpflicht oder den Nachweis einer gültigen Freistellung gebunden sein würde. (...)

Der Nationaldienst sollte eine sechsmonatige militärische Grundausbildung und einen daran anschließenden zwölfmonatigen Arbeitsdienst in militärischer Organisation und unter Militärdisziplin umfassen. Dieser Arbeitsdienst war als Teil des nationalen Aufbau- und Entwicklungsprogramms konzipiert und sollte primär der Durchführung von Aufgaben der materiellen Rekonstruktion und Entwicklung (infrastrukturelle Aufgaben wie Bau von Strassen, Schulen, Verwaltungsgebäude, Anlage von Terrassen, Brunnenbau. Wiederaufforstung u.ä.) dienen.

Die EPLF-Führung ließ wenig Zweifel daran, dass sie mit der Fortführung der allgemeinen Wehrpflicht im unabhängigen Eritrea über die genannten engeren militärpolitischen Zwecke hinaus weiterreichende politische Zielvorstellungen verband. Nach ihren Plänen sollte der Nationaldienst dazu beitragen, die "Erfahrungslücke" zu schließen, die zwischen den EPLF-KämpferInnen und der Zivilbevölkerung bestand, die bisher unter äthiopischer Herrschaft und deren "verderblichen" Auswirkungen und Einflüssen gelebt hatte. Die wehrpflichtigen Jahrgänge dieses Teils der eritreischen Bevölkerung, aber auch die nachwachsenden Generationen, sollten im Nationaldienst einer Erfahrung - wenn schon nicht identisch, so doch ähnlich - ähnlich der der KämpferInnen während des Befreiungskrieges ausgesetzt werden, um sie "von den schädlichen sozialen Verhaltenweisen wie Individualismus, Egoismus, Liberalismus usw. zu befreien, die sich unter äthiopischer Herrschaft zunehmend in der eritreischen Gesellschaft ausgebreitet und sie korrumpiert hatten". Stattdessen sollte in den neuen Rekruten unter dem Nationaldienst soweit als möglich der Satz von Verhaltensmustern, Wertvorstellungen und Normen installiert werden, der die Gemeinschaft der EPLF-KämpferInnen prägte. (...)

Obwohl bereits Ende 1991 verkündet, erfolgte aus politischen Überlegungen und vielfältigen Kapazitätsengpässen keine sofortige Umsetzung der nationalen Wehrpflicht. Als Teil des Gesamtbündels von Maßnahmen zur Vorbereitung und Einstimmung der eritreischen Bevölkerung auf die Wehrpflicht führte im Sommer 1991 die EPLF-Führung/PGE ein obligatorisches Sommerarbeitsprogramm für Studierende und SchülerInnen (Student Summer Work Program) ein. Unter ihm waren alle eritreischen OberschülerInnen und StudentInnen und das Lehrpersonal an den entsprechenden Bildungseinrichtungen verpflichtet, während der langen Sommerferien ihnen von der Regierung zugewiesene Aufgaben von öffentlichem Interesse (Unterricht, Datenerhebung, Verwaltungshilfsaufgaben, Produktions- und Entwicklungsaktivitäten usw.) durchzuführen. Seit 1992 wurde das Sommerarbeitsprogramm jedes Jahr durchgeführt.

Der Umerziehungscharakter des Sommerarbeitsprogramms wurde vor Beginn seiner ersten Runde deutlich gemacht, als die PGE öffentlich feststellte, es ziele darauf, "die Jugend, von der Viele dem korrumpierenden Einfluss der äthiopischen Besatzer ausgesetzt gewesen waren, während der langen Sommerpause von Müßiggang und Herumlungern ab- und von schädlicheren Einflüssen und Aktivitäten fernzuhalten". (...)

1992-94 wurden die materiellen und administrativen Voraussetzungen zur Verwirklichung der Wehrpflicht Zug um Zug implementiert. In Sawa wurde das neue Nationale Grundausbildungszentrum (National Service Training Centre) konsequent ausgebaut, um Zehntausende neuer Wehrpflichtiger aufnehmen zu können. Die Absicht der Regierung/EPLF-Führung, mit dem Nationaldienst noch im Sommer 1994 zu beginnen, obwohl der Umbau der EPLA zur neuen nationalen Armee noch nicht abgeschlossen war, wurde wohl im Februar 1994 auf dem 3. Kongress der EPLF/PFDJ offiziell abgesegnet. (...)

Die erste Runde der Wehrpflichtigen wurde im Juni 1994 nach Sawa gesandt. Es war eine Testrunde, zu der nur junge Männer aus Asmara eingezogen worden waren. Sie schlossen nach sechsmonatigem Training im Dezember 1994 ab und wurden dann militärisch organisiert über das Land verteilt, um öffentliche Arbeiten durchzuführen. Danach wurde regelmäßig alle 6-8 Monate landesweit eine neue Runde Wehrpflichtiger ausgehoben und nach Sawa gesandt: 2. Runde Januar 1995, 3. Runde Juni 1995, 4. Runde Januar 1996, 5. Runde Juli 1996. 6. Runde Januar 1997, 7. Runde August 1997, 8. Runde März 1998. Die Aushebung erfolgte über öffentliche Ankündigungen, in denen den Wehrpflichtigen mitgeteilt wurde, sie hätten sich mit ihren Unterlagen zu einem bestimmten Tag in dem für sie zuständigen Rekrutierungsbüro einzufinden. Dort wurden sie registriert und informiert, wann sie sich für den Abtransport nach Sawa bereit zu halten hätten. Nach Angaben der Regierung wurden in den ersten fünf Runden mehr als 80.000 Wehrpflichtige ausgebildet, die 6. Runde, die im August 1997 abschloss, zählte 16.000, die 7. Runde, die im März 1998 abschloss, 19.000.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass ganz offensichtlich ein beachtlicher Teil der jeweils aufgerufenen Wehrpflichtigen entweder dem öffentlich verkündeten, aber nicht individuell zugestellten Gestellungsbefehl nicht nachkam und/oder andererseits Freistellungen aus welchen Gründen auch immer großzügig gehandhabt wurden. Von der Wehrpflicht zunächst befreit waren, außer den oben genannten Gruppen, alle OberschülerInnen und StudentInnen über 18 Jahre und viele Angehörige der staatlichen Verwaltung und Mitarbeiter der Betriebe und Unternehmen, die sich im Besitz des Staates oder der Regierungspartei befanden.

Mit Beginn der Aushebungen setzte eine rasch anwachsende Fluchtbewegung von jungen Wehrpflichtigen aus der städtischen Bevölkerung ins Ausland ein. Zur Verhinderung dieser Fluchtbewegung erließ die Regierung eine Verfügung, nach der Genehmigungen zur Ausreise aus Eritrea nur noch an Personen erteilt wurden, die ihre Wehrpflicht absolviert hatten oder über eine Freistellung verfügten oder aus Gründen des Staatsinteresses eine Sondergenehmigung erteilt bekommen hatten. (...)

Auch viele der weiblichen Wehrpflichtigen aus den Reihen der islamischen Bevölkerung, die den Wehrdienst für Frauen überwiegend ablehnte, scheinen sich der Aushebung entzogen zu haben. Aus politischen Erwägungen heraus hat die Regierung in den ersten Jahren wohl überwiegend darauf verzichtet, bei diesem Teil der Bevölkerung die Wehrpflicht rigoros durchzusetzen, da die Verweigerung der Wehrpflicht stillschweigend praktiziert wurde und damit der Regierung der Ausweg gelassen worden war, diese Haltung ignorieren zu können. Dies traf hingegen nicht auf die Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas zu, die diese Haltung auch öffentlich bekundeten. Da die Regierung nicht willens war, diese explizite und öffentliche Infragestellung ihrer Autorität zu dulden, wurden die Zeugen Jehovas Ziel einer umfassenden Ausgrenzungs- und Verfolgungskampagne. Viele Wehrpflichtige dieser Gemeinschaft, die sich weigerten, nach Sawa zu gehen, verschwanden auf Jahre und meist ohne reguläres Verfahren in den Militärgefängnissen.

Der Arbeitsdienst nach dem Abschluss der Grundausbildung war militärisch organisiert. Die Einheiten der Wehrpflichtigen wurden von regulären Angehörigen der EPLA, später der EDF geführt. (...)

Nach Abschluss des Arbeitsdienstes wurden die Wehrpflichtigen in das Zivilleben entlassen. Sie waren jedoch weiterhin als Teil der nationalen Reservistenarmee der Wehrpflicht unterworfen und konnten jederzeit wieder zum Dienst in den Streitkräften oder für andere nationale Aufgaben einberufen werden. Die Zugehörigkeit zur nationalen Wehrreserve war eigentlich auf die Reservistenjahrgänge bis zu einem Lebensalter von 40 Jahren begrenzt, aber verschiedene Äußerungen der Staatsführung ließen erkennen, dass in der Realität von einer Grenze von 50 Jahren ausgegangen wurde. (...) 

Entwicklung während des Krieges 1998-2000

Nach Abschluss der Demobilisierungen umfasste die EDF in allen Waffengattungen wohl nicht mehr als 45.000 Angehörige, davon wohl weniger als 30.000 in operativen Verbänden. (...)

Im Januar 1998 wurde das bereits 1992 eingeführte, aber nie richtig umgesetzte, Programm des Nationaldienstes wiederbelebt. Im Zuge der Implementierung wurden im April 1998 alle bisherigen Absolventen des Nationaldienstes einberufen. Als der Krieg mit Äthiopien im Mai 1998 ausbrach, war daher bereits ein erheblicher Teil der nationalen Wehrreserve mobilisiert und konnte schnell und problemlos in die reguläre Armee eingegliedert werden. (...)

Unmittelbar nach Beginn der Kämpfe wurden die bisher bestehenden Divisionen rapide mit der Wehrreserve aufgefüllt, die teils schon im April 1998 für eine Entwicklungskampagne einberufen worden war und jetzt insgesamt mobilisiert wurde. Neben den noch nicht aufgerufenen Absolventen des Nationaldienstes wurden auch die demobilisierten Ex-EPLA-KämpferInnen eingezogen und die 6. und 7. Runde des Nationaldienstes, die noch im Arbeitsdienst eingesetzt war, zum aktiven Militärdienst berufen. Insgesamt wurden so innerhalb weniger Monate etwa 105.000 Wehrpflichtige und etwa 40.000 Ex-EPLA-KämpferInnen in die EDF integriert. Eine nicht näher bezifferbare Zahl von wehrtauglichen Angehörigen der Reservearmee, die früher Milizen der EPLF gewesen waren oder auf andere Weise Militärerfahrungen (ELF, äthiopische Armee usw.) gesammelt hatten, wurde ebenfalls in den ersten Kriegsmonaten mobilisiert. Die schnelle Mobilisierung der Wehrreserve erlaubte eine rasche Auffüllung der Verbände der EDF, die nach wenigen Monaten einen Umfang von etwa 200.000 erreicht hatten. (...)

Mit Kriegsbeginn wurde die Einberufung der Wehrpflichtigen drastisch ausgeweitet. Die bisherige liberale Freistellungspolitik wurde völlig aufgegeben. Das vorherige laxe Umgehen mit der passiven Weigerung vieler Wehrpflichtiger, dem Gestellungsaufruf Folge zu leisten, machte einer Politik des aktiven und rigorosen Aufspürens von Wehrdienstflüchtigen Platz. Gleichzeitig wurde der Rhythmus der Einberufungen beschleunigt und die Grundausbildung zunächst auf 2-3 Monate, zu Ende des Krieges sogar auf nur einen Monat reduziert. Durch die Einberufung der Wehrpflichtigen und der noch nicht mobilisierten Teile der Wehrreserve konnte trotz erheblicher Verluste während des Krieges die Stärke der EDF bis Kriegsende auf wenigstens 300.000 gesteigert werden. (...) 

Nachkriegszeit 2000-2004

Nach Ende der Kampfhandlungen im Juni 2000 fand zunächst keine Demobilisierung der Wehrreserve statt. Gleichzeitig wurde die Einberufung von Wehrpflichtigen fortgeführt. Zur Aufspürung von Wehrpflichtigen, die dem Gestellungsbefehl nicht Folge leisteten, und von Militärangehörigen, die unerlaubt die Armee verlassen hatten, wurden rigorose Kontrollmaßnahmen verhängt und wiederholt umfangreiche Razzien durchgeführt. Nach Abschluss der Grundausbildung, die wieder auf mehrere Monate ausgeweitet wurde, leisteten die nach Kriegsende ausgehobenen Wehrpflichtigen weiterhin Wehrdienst ohne zeitliche Begrenzung. Im Sommer 2004 wurde bereits die 20. Runde ausgehoben und nach Sawa entsandt. Da nach Kriegsende nur sehr wenige Militärs aus gesundheitlichen oder anderen Gründen demobilisiert worden waren und ein Demobilisierungspilotprogramm von Mitte 2002 nur 5.000 Personen betraf, wuchs daher nach Kriegsende der nominelle Umfang der EDF weiter an und stand Anfang 2004 bei wohl 350.000.

Einer beachtlichen Zahl Wehrpflichtiger war unter Freistellung vom aktiven Militärdienst erlaubt worden, ihre vor Kriegsbeginn ausgeübten zivilen Tätigkeiten wieder aufzunehmen oder sich neue zu suchen, andere wurden zum Studium freigestellt oder zur Wahrnehmung von Aufgaben im Staatsdienst, in der Partei oder in den staatlichen und der Partei gehörenden Unternehmen von der aktiven Truppe abdelegiert. Mit der Einführung der Warsay-Yekaelo-Entwicklungskampagne (Warsay-Yekaelo Development Campaign/WYDC) im Sommer 2002 wurden weitere Zehntausende Militärs, mehrheitlich Wehrpflichtige, aber auch EDF-Berufssoldaten, in Arbeitsbrigaden überstellt. Alle diese Personengruppen galten aber weiterhin als Mitglieder der EDF und unterstanden dem Militärrecht. (...)

In der Umsetzung der WYDC wurden viele Wehrpflichtige an Regierungs- und Parteiinstitutionen und staatliche und Parteiunternehmen abdelegiert, teilweise in die gleichen Positionen, die sie vor ihrer Einberufung innegehabt hatten. Die Mehrheit der in die WYDC transferierten Wehrpflichtigen wurde jedoch in militärisch organisierte Arbeitsbrigaden zusammengefasst, die in den agro-industriellen Unternehmen des Staates, der Streitkräfte und der Partei, aber auch in den Infrastruktur- und Wohnungsbauprojekten der Regierung eingesetzt wurden.

Zudem waren im Sommer 2004 nahezu alle StudentInnen der Universität Asmara und der anderen tertiären Bildungseinrichtungen zum Studium freigestellte reguläre Militärs der EDF oder in der EDF dienende Wehrpflichtige. Im Januar 2004 wurde in Mai Nefhi südlich von Asmara ein neues Technisches Kolleg eröffnet, dessen Studierende alle von der EDF freigestellte Militärs und Wehrpflichtige sind. (...)

Anfang 2003 verkündete die eritreische Regierung die Wiedereinführung des nach Mai 1991 gestrichenen 12. Schuljahres. Die neue 12. Klasse sollte jedoch nicht an den bestehenden Oberschulen des Landes eingerichtet werden, sondern einzig im Grundausbildungszentrum in Sawa. Künftig sollten alle Absolventen der 11. Klasse in Sawa die 12. Klasse absolvieren und danach sofort ihren Nationaldienst. Nach vorliegenden Informationen ist der Schulunterricht in Sawa stark militarisiert und die TeilnehmerInnen müssen parallel zum akademischen Unterricht eine militärische Grundausbildung absolvieren. Diese Maßnahme stellte klar eine Reaktion der Regierung auf die wachsende Wehrunwilligkeit unter den eritreischen OberschülerInnen dar, die mehr und mehr versuchten, sich der Einberufung nach Sawa zu entziehen. (...)

Im Rahmen der Umsetzung der neuen "Bildungspolitik" wurde seit Frühjahr die Aushebung der Oberschulabsolventen für den Wehrdienst stark ausgeweitet. Die Razzien zur Aufspürung von Wehrflüchtigen wurden intensiviert. Nach Berichten eritreischer Medien von Frühjahr 2004 nahmen bereits 8.000 OberschülerInnen am Unterricht der 12. Klasse in Sawa teil.

Schluss

Vier Jahre nach Kriegsende befindet sich die EDF in einer schweren Krise. Die unterbliebene Demobilisierung der seit 1998 einberufenen Wehrpflichtigen hat unter diesen zu tiefen Frustrationen und einer erheblichen Erodierung der Disziplin und Wehrmoral geführt. Eine wachsende Zahl von eingezogenen Wehrpflichtigen und selbst regulären Militärs desertiert über die Landesgrenzen oder taucht nach unerlaubter Abwesenheit von der Armee innerhalb des Landes unter. Die Angaben über geflohene Wehrpflichtige, die sich in Äthiopien und im Sudan bei den dortigen Behörden gemeldet haben sollen, sind gewiss mit Vorsicht zu nehmen, lassen aber darauf schließen, dass in Äthiopien seit September 2001 etwa 6.000 und im Sudan über 10.000 Angehörige des eritreischen Militärs und noch nicht einberufene Wehrpflichtige Zuflucht gesucht haben. Die Aufaddierung der Angaben der Asylbehörden der wichtigsten europäischen Zielländer über eritreische Flüchtlinge ergibt, dass seit 2001 etwa 8.000 eritreische Männer und Frauen, in ihrer Mehrheit Angehörige der wehrpflichtigen Jahrgänge einschließlich einer erheblichen Anzahl aktiver Militärs, Asylanträge stellten. Eine interne Untersuchung des eritreischen Militärs von Anfang 2004 soll ergeben haben, dass die EDF monatlich etwa 500 Angehörige durch Flucht über die Landesgrenzen verlöre und eine erheblich höhere Anzahl bei dem Versuch der Desertion gefasst würde.

Die Moral und Disziplin in der EDF haben seit 2001 einen steten Niedergang erlebt. Dies drückt sich nicht nur in der wachsenden Zahl an Desertionen, sondern auch in dem steigendem Umfang an Disziplinarvergehen aus. Gleichzeitig hat die EDF es bisher immer noch nicht geschafft, das Problem der sexuellen Belästigung bis hin zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung von weiblichen Wehrpflichtigen und Berufsmilitärs unter Kontrolle zu bringen. (...)

Die ungewisse Dauer des Wehrdienstes und die aktuellen Verhältnisse in den EDF-Einheiten und in den Arbeitsbrigaden der WYDC bestärken die Tendenz der noch nicht einberufenen Wehrpflichtigen, sich in steigendem Umfang der Einberufung durch Abtauchen oder Flucht ins Ausland zu entziehen. Zunehmend wird in der Bevölkerung die WYDC als offene Zwangsarbeit wahrgenommen. Diese Sichtweise ist vor allem in der städtischen Bevölkerung heute weit verbreitet. Hingegen scheinen die jüngeren Wehrpflichtigen aus dem ländlichen Milieu insgesamt mit Wehrdienst und WYDC weniger Probleme zu haben. Für diese bringen der Wehrdienst und die WYDC, seitdem der Sold auf 500 Naqfa angehoben wurde, eine gewisse materielle Verbesserung.

Die Regierung reagiert auf diese Probleme eher mit Härte denn Feingefühl. Immer schärfere Razzien sollen die Fahnenflüchtigen, die sich der Einberufung entzogen oder sich unerlaubt von der Truppe entfernten, wieder einfangen und der EDF zuführen. Es ist eine eskalierende Spirale von staatlicher Repression und Widerstand auf der Gegenseite, der sich in Flucht, Hinwendung zu neuen Religionen und passiver Obstruktion artikuliert, in Gang gekommen, die wieder zu beenden sehr schwierig sein dürfte, würde dies doch von der Regierung eine Änderung ihrer Politik erfordern. Dies ist aber von der jetzigen Staatsführung und vor allem dem Präsidenten nicht zu erwarten. (...) 

 

Howard Hughes ist Journalist in Großbritannien. Der Artikel wurde aus Quellen zusammengestellt, die aus Sicherheitsgründen anonym bleiben. 

 

Der hier abgedruckte Beitrag ist ein Auszug aus einer längeren Studie zu "Eine Volksarmee besonderer Art - Der Militärkomplex in Eritrea". Der vollständige Text kann heruntergeladen werden unter: http://www.Connection-eV.org/pdfs/eri_militaer.pdf (400 KB)

Abkürzungen

CPGE Council of the Provisional Government of Eritrea Rat der Vorläufigen Regierung Eritreas
EDF Eritrean Defence Forces Eritreische Verteidigungsstreitkräfte
ELF Eritrean Liberation Front Eritreische Befreiungsfront
EPLA Eritrean Peoples Liberation Army Eritreische Volksbefreiungsarmee
EPLF Eritrean Peoples Liberation Front Eritreische Volksbefreiungsfront
PFDJ Peoples Front for Democracy and Justice Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit
PGE Provisional Government of Eritrea Vorläufige Regierung Eritreas
WYDC Warsay-Yekealo Development Campaign Warsay-Yekaelo Entwicklungskampagne

Howard Hughes: A Particulary Peoples Forces - the Eritrean Military Complex, Dezember 2004. Übersetzung aus dem Englischen: Christian Berger. Veröffentlicht in Connection e.V. und AG "KDV im Krieg", Rundbrief »KDV im Krieg«, Mai 2005

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