Armenien: Inhaftierte Kriegsdienstverweigerer frei

Neues Ersatzdienstgesetz

von Felix Corley

(28.11.2013) Die Gemeinde der Zeugen Jehovas in Armenien hat begrüßt, dass alle ihre jungen Männer freigelassen wurden, die wegen Kriegsdienstverweigerung inhaftiert waren. Sie begrüßte auch die Anerkennung von 72 Anträgen zur Ableistung des neuen zivilen Ersatzdienstes. „Zum ersten Mal seit 1993 ist kein Zeuge Jehova in Armenien mehr wegen seiner Kriegsdienstverweigerung inhaftiert“, sagten sie gegenüber Forum 18.

Dennoch äußerte die Gemeinde ihre Sorge zu weiteren 41 Anträgen an den von der Regierung eingesetzten Prüfungsausschuss für Anträge zur Ableistung des Ersatzdienstes. Viele der Anträge wurde im Juli gestellt. Die Behörden hatten gegenüber Forum 18 erklärt, dass sie diese Anträge nicht erhalten hätten. Gegen weitere zwölf, die auf eine Entscheidung des Ausschusses warten, laufen strafrechtliche Ermittlungen. Ihnen wurden die Pässe entzogen. Das bedeutet für sie unter anderem, dass sie nicht ins Ausland reisen, legal arbeiten oder heiraten können.

Die Freilassung aller bekannten Kriegsdienstverweigerer aus dem Gefängnis und die Einführung eines scheinbar vollständig zivilen Ersatzdienstes setzt eine Verpflichtung Armeniens vom Januar 2001 um, als das Land dem Europarat beitrat und versprach, beides bis Januar 2004 zu erfüllen. Das Versäumnis, dies wirklich umzusetzen, hat wiederholt zu heftiger internationaler Kritik geführt.

Die Zeugen Jehovas gehen davon aus, dass mehr als 450 junge Männer ihrer Gemeinde zwischen 1993 und 2013 wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung inhaftiert wurden. Ein weiterer bekannter und inhaftierter Kriegsdienstverweigerer war Mitglied der kleinen Molokanischen Gemeinde in Armenien, einer russisch-protestantischen Kirche. (...)

Gesetzesänderungen

Die Kriegsdienstverweigerung wurde nun ermöglicht durch Gesetzesänderungen des 2003 verabschiedeten Ersatzdienstgesetzes sowie Änderungen des 2003 geänderten Strafgesetzbuches. Die aktuellen Änderungen wurden am 2. Mai 2013 vom Parlament verabschiedet und am 21. Mai 2013 vom Präsidenten Serzh Sarkisyan unterschrieben.

Präsident Sarkisyan ist am 2. Oktober 2013 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates daran erinnert worden, dass weiterhin 29 Kriegsdienstverweigerer in Haft sind . Als Antwort behauptete Sarkisyan, dass Armenien „ein immenses Arbeitspensum“ erledigt habe, um die Freiheit des Gewissens sicherzustellen, so zu entnehmen den Veröffentlichungen auf den Webseiten der Parlamentarischen Versammlung und des Präsidenten. Er wies auf die Gesetzesinitiative zum Ersatzdienst und die Abschaffung der Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer hin. „Es gibt einen politischen Willen, Gesetzesreformen wurden umgesetzt und das Verfahren ist in Gang“, schrieb er.

Freilassungen

Die Freilassungen der inhaftierten Kriegsdienstverweigerer begannen erst nach der Rede des Präsidenten Sarkisyan in Straßburg. Acht inhaftierte Kriegsdienstverweigerer – alle Zeugen Jehovas – wurden am 9. Oktober freigelassen aufgrund einer Amnestie, mit der ihre Gefängnisstrafe um sechs Monate reduziert wurde. Einige von ihnen kamen nur wenige Tage vor ihrem offiziellen Haftende frei. Weitere sechs wurden am 24. Oktober entlassen, einen Tag nachdem ihre Anträge angenommen worden waren. Sie waren die ersten, die von den Gesetzesänderungen profitierten. Die verbleibenden 14 wurden am 12. November freigelassen, am selben Tag, an dem der Prüfungsausschuss ihre Anträge bewilligte.

Anträge an den Prüfungsausschuss

Die Regierung hat einen Ersatzdienstausschuss eingerichtet, der über die Anträge zur Ableistung des Ersatzdienstes entscheidet. Der hat sich bislang zwei Mal zur Durchsicht der Anträge getroffen. Auf der ersten Sitzung am 23. Oktober 2013 wurden 72 Anträge genehmigt, davon waren sechs Zeugen Jehovas, die sich zu dieser Zeit in Haft befanden und am nächsten Tag freigelassen wurden.

Nur ein Antrag – nicht von einem Zeugen Jehova – wurde abgelehnt. Der Sekretär des Ausschusses, Artur Sogomonyan, erklärte am 27. November 2013, dass die Person den Antrag zu spät abgegeben habe und er deshalb nicht mehr behandelt werden konnte. Er weigerte sich, den Namen des jungen Mannes zu sagen. Auch Menschenrechtsaktivisten konnten nicht herausfinden, wer es ist.

Auf der 2. Sitzung des Ausschusses, die am 12. November 2013 im Gefängnis Erebuni stattfand, weil dort alle 14 Antragsteller in Haft waren, wurden alle Anträge bewilligt. Die Freilassung der Inhaftierten erfolgte noch am gleichen Tag.

Der Ausschuss befragte jeden Antragsteller einzeln fünf bis 40 Minuten lang, berichtete deren Anwältin Yelena Margaryan Forum 18 am 27. November aus Jerewan. Sie war bei allen Anhörungen von Zeugen Jehovas anwesend. Am 23. Oktober war sie bei den Anhörungen von einem weiteren Rechtsanwalt begleitet worden. „Die Fragen an die jungen Männer waren zumutbar“, sagte Margaryan. „Der Ausschuss wollte ihren Standpunkt verstehen.“ Die Entscheidungen erfolgten alle am gleichen Tag.

Wird der Ersatzdienst zivil sein?

Alle für den zivilen Ersatzdienst akzeptierten jungen Männer warten zu Hause auf weitere Informationen, wo sie ihren Dienst ableisten sollen. Die bereits verbüßte Haftzeit wird von der Länge des Dienstes abgezogen werden.

Nach einer Regierungsentscheidung vom 25. Juli sind elf Einrichtungen ausgewählt worden, in denen Plätze für den zivilen Ersatzdienst gestellt werden. Das beinhaltet Pflegeeinrichtungen, Kinderheime und psychiatrische Kliniken. Die elf Einrichtungen werden von mehreren Ministerien kontrolliert werden: dem Arbeits- und Sozialministerium, dem Gesundheitsministerium und dem Notfallministerium. Eine eigene Liste bestimmt die Arbeitsfelder der Dienstleistenden, darunter Dienst im Krankenhaus, Arbeit in der Wäscherei oder der Küche, als Krankenpfleger oder Assistent des Notarztes. Die Zeugen Jehovas hoffen, dass der zivile Ersatzdienst tatsächlich zivil sein wird.

Seit das Ersatzdienstgesetz 2004 in Kraft trat, konnten Wehrpflichtige nur einen Antrag auf Ableistung des Ersatzdienstes unter militärischer Kontrolle stellen, der 42 Monate dauerte. Das entsprach nicht den Verpflichtungen, die das Land gegenüber dem Europarat abgegeben hatte. Als das Gesetz 2004 angenommen wurde, akzeptierten 22 Zeugen Jehova und ein Molokaner den neuen Ersatzdienst. Aber sie brachen ihn Anfang 2005 ab, nachdem klar wurde, dass er unter militärischer Aufsicht stand. Alle 23 wurden daraufhin im Februar 2006 inhaftiert.

Der neue 2013 in Kraft getretene zivile Ersatzdienst dauert drei Jahre, im Vergleich zu zwei Jahren Militärdienst. Obwohl die Zeugen Jehovas anmerken, dass die Länge des Dienstes „Strafcharakter“ habe, sagten sie gegenüber Forum 18, dass sie dies als weniger wichtigen Punkt ansehen als die Frage, ob der Dienst wirklich zivil ist. Armenische Menschenrechtler haben die Länge des Ersatzdienstes bereits kritisiert.

Fehlende Anträge

Zusätzlich zu den bereits Anerkannten gibt es 41 Anträge von Zeugen Jehovas, über die der Ausschuss bislang nicht beraten hat. Viele von ihnen wurden am 23. Juli gestellt, wie andere Anträge, über die bereits befunden wurde. Andere stellten ihre Anträge später, da sie noch 17 Jahre alt waren und vom Rekrutierungsbüro zu klären war, ob sie ihre Anträge vor dem 18. Geburtstag stellen können.

Gegen zwölf, die noch auf eine Entscheidung warten, laufen weiter strafrechtliche Ermittlungen. Bei fünf von ihnen sind Strafverfahren anhängig. „Bei den Verfahren haben die Gerichte wiederholt den Prozess vertagt, um einen Termin des Prüfungsausschusses abzuwarten“, erklärte ihre Rechtsanwältin Margaryan.

Sie haben keinen Pass und müssen daher mit Einschränkungen leben, während sie auf die Entscheidungen des Ausschusses warten. Sie können nicht legal arbeiten oder heiraten.

Dennoch betonte der Sekretär des Prüfungsausschusses, Sogomonyan, dass keine Anträge mehr anhängig seien. Angesprochen auf die noch ausstehenden 41 Anträge, von denen viele vor mehr als vier Monaten gestellt wurden, antwortete er: „Ich habe sie nicht erhalten. Alle, die eingereicht werden, landen auf meinem Schreibtisch.“ Auf die Frage, ob sie verloren gegangen sein können, antwortete er: „Anträge gehen nicht verloren.“ Er vermutete, dass einige ihre Anträge nach der Frist eingereicht hätte, aber er hätte keine Informationen darüber.

Die Anwältin Margaryan betonte, dass die 41 Anträge ordnungsgemäß gestellt worden seien. Sie erklärte, dass einige später gestellt worden sein könnten, da einige noch 17 Jahre alt gewesen seien oder das Musterungsergebnis des Rekrutierungsbüros noch offen gewesen sei und damit auch, ob Anträge gestellt werden müssten. Sie betonte, dass in allen Fällen die Antragsteller, die ihre Anträge später abgegeben hatten, eine Verlängerung der Frist beantragt hätten. Dies sei nicht abgewiesen worden.

Forum 18 versuchte Vache Terteryan, Beauftragter der Territorialverwalung und Vorsitzender des Prüfungsausschusses, zu erreichen. Sein Mitarbeiter sagte am 27. November jedoch, dass er nicht zu erreichen sei und verwies auf die Sprecherin des Ministeriums, Zoya Barsegyan.

Auf Bitte von Barsegyan fragte Forum 18 noch am gleichen Tag schriftlich an, was mit den fehlenden Anträgen geschehen sei und ob die jungen Männer nun Kopien an den Ausschuss senden sollten, damit dieser darüber befinden könne. Sie lehnte das in ihrer Antwort am 28. November ab, da dies nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz stünde.

26 Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Insgesamt 26 Kriegsdienstverweigerer der Zeugen Jehova, die wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung oder der Weigerung, einen unter der Kontrolle des Militärs stehenden alternativen Dienst abzuleisten, zu Haftstrafen verurteilt wurden, haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde eingelegt. Die Fälle sind nach Auskunft der Zeugen Jehovas noch anhängig.

In vier Fällen hat das EGMR bereits festgestellt, dass die armenische Regierung das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verletzt habe. Im Juli 2011 urteilte das Gericht in einer wegweisenden Entscheidung zugunsten des ehemalig inhaftierten Kriegsdienstverweigerers Vahan Bayatyan. Zwei ähnliche Urteile verkündete das Gericht in den Fällen von Hayk Bukharatyan und Ashot Tsaturyan im Januar 2012 gegen Armenien.

Im November 2012 stellte der EGMR in seiner vierten Entscheidung zur Frage der Kriegsdienstverweigerung in Armenien fest, dass Armenien die Rechte von 17 Kriegsdienstverweigerern der Zeugen Jehovas verletzt habe. Zum ersten Mal in diesen Fällen gab Alvina Gyulumyan, aus Armenien stammende Richterin am Europäischen Gericht, dazu keine abweichende Meinung ab. In dem Urteil wird jedem der 17 Kriegsdienstverweigerer eine Entschädigung von 6.000 € zugesprochen. Die Regierung wurde zudem dazu verpflichtet, für alle Antragsteller insgesamt 10.000 € für entstandene Kosten zu zahlen.

Das Urteil wurde am 27. Februar 2013 rechtskräftig, die Entschädigungen in Höhe von 112.000 € waren bis zum 27. Mai zu bezahlen. Dem kam die Regierung bis Mitte Mai nach.

Das wichtigste Urteil erging im Juli 2011 im Fall des früher inhaftierten Kriegsdienstverweigerers Vahan Bayatyan (Antrag Nr. 23459/03). Das Gericht stellte hier fest, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung unter den Schutz des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fällt, der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Andere Mitgliedsländer des Europarates, die keinen Ersatzdienst anbieten, sind Aserbaidschan und die Türkei. Aserbaidschan ließ beide bekannten Kriegsdienstverweigerer Anfang 2013 frei.

Entscheidungen der türkischen Militärgerichte zur Kriegsdienstverweigerung zeigen eine selektive Entscheidungspraxis und die fehlende vollständige Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, obwohl der Europarat Druck auf die türkische Regierung ausübt, um Urteile des EGMR umzusetzen.

Die nicht anerkannte Abspaltung Nagorny-Karabach im Südkaukasus inhaftiert ebenfalls Kriegsdienstverweigerer. Der Zeuge Jehova Karen Harutyunyan wurde im Dezember 2011 zu 30 Monaten Haft verurteilt und befindet sich immer noch in Haft in Shusha.

Weißrussland, kein Mitgliedsland des Europarates – hatte in den vergangenen Jahren Kriegsdienstverweigerer inhaftiert. Derzeit ist keine Inhaftierung von Verweigerern bekannt. Nach offiziellen Angaben ist ein Gesetz zum Ersatzdienst in Arbeit.

In Turkmenistan – auch ein Mitgliedsland des Europarates – gibt es gegenwärtig acht bekannte Kriegsdienstverweigerer, die inhaftiert sind. Zuletzt wurde Juma Nazarov am 29. August freigelassen.

Felix Corley: Armenia – Jailed conscientious objectors freed – but alternative service applications missing? 28. November 2013. Übersetzung: rf. Quelle: www.forum18.org/archive.php?article_id=1901. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2014.

Stichworte:    ⇒ Armenien   ⇒ Ersatzdienst   ⇒ Europa   ⇒ Gesetz   ⇒ Kriegsdienstverweigerung