Vorwort zur Broschüre "Kriegsdienstverweigerung in der Türkei"

von Rudi Friedrich

(09.05.2012) Vor 20 Jahren traten in der Türkei die ersten Kriegsdienstverweigerer an die Öffentlichkeit, Vedat Zencir und Tayfun Gönül. Dieser ersten Aktion folgten weitere Verweigerer in der Türkei, wie auch im Ausland. Insgesamt dürften es mittlerweile zwischen fünf- und sechshundert sein, die öffentlich gegen den Krieg und gegen Militär aufstanden.

Die Türkei erkennt jedoch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an. Verweigerer werden strafrechtlich verfolgt und nach Verbüßung der Haftstrafe erneut einberufen.

Da in der Türkei die Wehrpflicht erst dann als erfüllt gilt, wenn der Militärdienst abgeleistet wurde – oder eine Ausmusterung erfolgte – besteht die Gefahr der Rekrutierung und Strafverfolgung praktisch ein ganzes Leben lang. Das betrifft auch diejenigen, die bislang nicht einberufen wurden und sich in einem Zustand der Illegalität im eigenen Land einrichten mussten. Sie alle müssen jeden Kontakt mit den Behörden vermeiden. Bei jeder Polizeikontrolle können sie verhaftet werden. Sie können keinen Pass erhalten, keine Wohnung anmieten, keinen offiziellen Job annehmen, nicht heiraten, ihre eigenen Kinder nicht anerkennen.

Zudem wird mit dem Artikel 318, der die „Distanzierung des Volkes vom Militär“ mit bis zu zwei Jahren Haft unter Strafe stellt, öffentliche Kritik am Militär verfolgt. Auch davon sind Kriegsdienstverweigerer immer wieder betroffen.

In der Türkei hat das Militär nach wie vor eine große Bedeutung. Es ist in zwei Kriege bzw. Konflikte involviert. Die Wehrpflichtarmee der Türkei ist mit 610.000 Soldaten eine mächtige Institution im Land. Die Stärke des Militärs gründet sich auch auf der Überzeugung, dass sie als Garant einer unparteiischen laizistischen Führung angesehen wird, die das Land in eine unabhängige, westlich orientierte, moderne Nation verwandelt.

Das sorgte auch dafür, dass die Kriegsdienstverweigerung lange Zeit ein Tabuthema war. Allerdings gelang es der antimilitaristischen Bewegung, das Thema über die Jahre hinweg in die Gesellschaft hineinzutragen. Die meisten linken Organisationen und Menschenrechtsgruppen fordern inzwischen selbst die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung, Medien weisen immer wieder darauf hin. Selbst die dem Laizismus nahestehende Republikanische Volkspartei (CHP) diskutiert darüber. Es gibt inzwischen Kriegsdienstverweigerer mit unterschiedlichsten persönlichen Hintergründen und Motiven: antimilitaristisch, pazifistisch, islamisch, kurdisch usw.

Die Kriegsdienstverweigerung zum Thema zu machen gelang letztlich über einen Umweg. Die Verweigerer konnten über die Ebenen der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union erheblichen Druck für eine Legalisierung der Kriegsdienstverweigerung aufbauen. So gab es in den letzten Monaten wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der bei Menschenrechtsverletzungen der Länder des Europarates angerufen werden kann.

Die erste, nun mehrere Jahre zurückliegende Entscheidung, erging 2006. Der Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke hatte seinen Fall und seine neunmalige Verurteilung vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah hier eine Verletzung des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. In dem Urteil hob das Gericht vor allem darauf ab, dass Osman Murat Ülke mehrmals wegen seiner Gewissensentscheidung verurteilt wurde und dass er weiterhin in der Illegalität leben muss. Dies bezeichnete der Gerichtshof als „zivilen Tod“.

Die Türkei interpretierte dies Urteil so, dass eine einmalige Strafe der Kriegsdienstverweigerer legitim sei. Eine Änderung der Praxis erfolgte jedoch nicht. Auch Osman Murat Ülke erhielt lediglich die ihm im Urteil zuerkannte Entschädigung. Die Strafverfolgung und Androhung der Rekrutierung blieb bestehen.

Ein weiteres Urteil aus dem Jahr 2011 änderte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Deshalb ist dieses Urteil, wenngleich es sich auf Armenien bezieht, für alle Länder des Europarates von Bedeutung, also auch für die Türkei. Die Große Kammer des Gerichts sieht nun einen Konsens der Länder des Europarates, dass die Kriegsdienstverweigerung Ausfluss einer Gewissensentscheidung ist, die unter den Schutz des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt, mit der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt wird. Diesem Grundsatzurteil folgte eine Kammer des Gerichts wenige Monate später im Fall von Yunus Erçep aus der Türkei und machte damit deutlich, dass dies auch in konkreten Fällen in der Türkei umzusetzen ist.

Den Aktiven in der Türkei ist sehr wohl bewusst, dass die Umsetzung der Anerkennung nicht den Gesetzgebern überlassen werden darf, zu deutlich sind die abschreckenden Beispiele aus Nachbarländern wie Griechenland oder Armenien, in denen restriktivste Regelungen vorherrschen. Sie sind daher selbst aktiv geworden und haben über Lobbyarbeit einen Gesetzentwurf im Parlament eingebracht.

Die Aktiven bringen ihre Forderung auch in eine im letzten Jahr gegründete verfassungsgebende Versammlung ein. Nichtstaatliche Organisationen waren aufgerufen, ihre Vorschläge einzubringen. Die Aktiven forderten mit Unterstützung von 100 Intellektuellen, KünstlerInnen und SchriftstellerInnen, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Verfassung zu verankern. Sie konnten dafür weitere 4.000 UnterzeichnerInnen gewinnen.

Mit dieser Broschüre wollen wir diese Entwicklungen aufgreifen und dokumentieren. Wir stellen auch die Situation von türkischen Kriegsdienstverweigerern dar, die sich im Ausland aufhalten und sich zwischen Ausbürgerung, Kriegsdienstverweigerung und der Zahlung eines Kopfgeldes, der sogenannten Freikaufsregelung, entscheiden müssen.

Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Broschüre „Kriegsdienstverweigerung in der Türkei“, Mai 2012

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