Osman Murat Ülke

Osman Murat Ülke

Türkei: Beschleunigtes Verfahren im Fall von Osman Murat Ülke

von Ministerausschuss des Europarates

Fallbeschreibung

Erniedrigende Behandlung aufgrund wiederholter Verurteilungen und Inhaftierung des Antragstellers zwischen 1996 und 1999, weil er wegen seiner pazifistischen Überzeugungen und als Kriegsdienstverweigerer die Ableistung des Militärdienstes verweigerte (Verletzung des Artikel 3).

Stand der Umsetzung vor dem Treffen

Der Antragsteller versteckt sich seit langer Zeit aufgrund der weiter bestehenden Bedrohung der Verfolgung. 2007 wurde er trotz der Feststellungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu seinem Fall aufgefordert, seine Strafe zu verbüßen. Seit der Annahme der ersten Stellungnahme des Ministerausschusses im Oktober 2007 hat der Ausschuss regelmäßig auf allen Menschenrechtstreffen den Fall untersucht. In der zweiten Stellungnahme vom März 2009 drängte der Ausschuss vehement darauf, dass „die türkische Regierung ohne jeden weiteren Verzug alle Maßnahmen ergreift, um die Verletzungen des Rechts des Antragstellers nach der Menschenrechtskonvention zu beenden und gesetzliche Änderungen umzusetzen, um ähnliche Verletzungen der Konvention zu verhindern“. Da keine greifbaren Informationen über in Aussicht genommene Maßnahmen vorlagen, sandte der Vorsitzende des Ministerausschusses im Oktober 2009 einen Brief an die türkische Regierung und drückte darin die tiefe Sorge über das Fehlen jeglicher Information zu den in diesem Fall erforderlichen Maßnahmen aus. In der Antwort vom Februar 2010 bestätigte der türkische Außenminister die Verpflichtung seiner Behörde, das Urteil des Gerichts umzusetzen und informierte den Ausschuss darüber, dass die Arbeit an einen Gesetzesentwurf durch die kompetenten Behörden erfolge. Im Anschluss daran bat der Ausschuss die türkische Regierung um konkrete Informationen über die erklärte Gesetzesinitiative. Es gingen jedoch diesbezüglich keine konkreten Informationen ein. Auf dem 1.100 Treffen (November/Dezember 2010) erklärten die türkischen Vertreter, dass sich bei der Umsetzung des Urteils verschiedene Schwierigkeiten ergäben, da Gesetzesänderungen bezüglich des Militärdienstes erforderlich seien. Auf dem selben Treffen bat der Ausschuss die türkischen Behörden erneut darum, Informationen über den Fortgang der Gesetzesinitiative bereit zu stellen und klarzustellen, ob der Antragsteller weiter durch die Behörden gesucht werde, um eine vorherige Haftstrafe zu verbüßen. Weder auf dem 1.108, noch auf dem 1.115. Treffen wurden diesbezüglich Informationen zur Verfügung gestellt. Auf dem 1.115. Treffen hat der Ministerausschuss angesichts der nach wie vor nicht bereit gestellten Informationen erneut die Dringlichkeit und Priorität der Annahme von notwendigen Maßnahmen betont und die Behörden nachdrücklich aufgefordert, der Annahme von gesetzlichen Maßnahmen ohne jeden weiteren Verzug nach den allgemeinen Wahlen im Juni 2011 Vorrang zu geben. Auf dem selben Treffen drängte der Ausschuss die Regierung darauf, Informationen über die Situation des Antragstellers zu geben und klarzustellen, ob der Antragsteller weiter durch die Behörden wegen seiner vorherigen Haftstrafe gesucht werde. Mit einem Brief vom 20.07.2011 schrieb die Rechtsanwältin des Antragstellers an den Ministerausschuss und übersandte ein Urteil des Militärgerichts der 1. Luftwaffeneinheit in Eskisehir vom 5.10.2009, wonach die Urteile vom 1.2.1999 und 9.3.1999 verjährt seien und nicht weiter umgesetzt würden. Zugleich übersandte die Rechtsanwältin mit dem gleichen Brief einen Brief der Militärstaatsanwaltschaft der 1. Luftwaffeneinheit in Eskisehir, in der sie darüber informiert wurde, dass ein gültiger Haftbefehl gegen den Antragsteller wegen strafrechtlicher Untersuchungen zu Desertion vorliege. Nach den Informationen der Rechtsanwältin suchen Polizisten alle drei oder sechs Monate die Mutter des Antragstellers auf und fragen nach seinem Aufenthaltsort. Der letzte Besuch fand am 18. Juli 2011 statt. Die Rechtsanwältin des Antragstellers erklärte, dass solche Besuche die Familienmitglieder des Antragstellers psychologisch angriffen und Sorge und Unruhe auslösten.

Entscheidungen

Die Ausschussmitglieder,

1. stellten fest, dass zwei vorherige Urteile, mit denen der Antragsteller wegen fortgesetztem Ungehorsam verurteilt worden war, verjährt sind und nicht länger ausgeführt werden können;

2. drückten ihre große Sorge bezüglich der Tatsache aus, dass ein Haftbefehl gegen den Antragsteller wegen strafrechtlicher Untersuchungen zu Desertion vorliegt;

3. betonten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil feststellte, dass „die zahlreichen Strafverfolgungen des Antragstellers, die anwachsenden Folgen der Strafverfolgung sowie der ständige Wechsel zwischen Strafverfolgung und Haft zusammen mit der Möglichkeit, dass er für den Rest seines Lebens der Strafverfolgung unterliegt, unverhältnismäßig zu dem Ziel ist, dass er seinen Militärdienst ableistet“;

4. drückten weiter ihre tiefe Sorge aus, dass dies Urteil immer noch nicht umgesetzt wurde;

5. erinnerten daran, dass die Türkei bei zahlreichen Gelegenheiten erklärt hatte, dass Gesetzesänderungen notwendig seien, nicht nur um ähnliche Verletzungen zu verhindern, sondern auch, um die fortgesetzte Strafverfolgung und Verurteilung des Antragstellers zu verhindern (siehe Interim Resolution (2007)109);

6. forderten die Türkei erneut nachdrücklich dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils zu treffen;

7. verlangten diesbezüglich, dass die Türkei den Ministerausschuss über die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen rechtzeitig vor dem Treffen im Dezember informiert, einschließlich ihres Inhalts und des Zeitplans ihrer Verabschiedung;

8. entschieden, die Angelegenheit entsprechend Dokument CDDH(2008)014 Anlage II weiter zu verfolgen.

Committee of Ministers of Council of Europe: Turkey: Statement to the case of Osman Murat Ülke. Ülke v. Turkey, Application 39437/98, Final judgment 24/04/2006, September 23, 2011. Übersetzung: Rudi Friedrich. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Broschüre „Kriegsdienstverweigerung in der Türkei“, Mai 2012

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