Serpaj kritisiert Ausführungsgesetz zur Kriegsdienstverweigerung

von ABC

(12.09.2010) Die Organisationen Dienst für Frieden und Gerechtigkeit (Serpaj) und Bewegung der Kriegsdienstverweigerer (MOC) lehnen das Gesetz 4013 ab. Sie sehen darin eine Verletzung der Verfassung, da mit dem Gesetz der Dienst als eine Verpflichtung ausgestaltet ist und von den Kriegsdienstverweigerern zudem verlangt wird, ihre Gründe für die Verweigerung darzulegen.

Desweiteren soll ein Nationaler Ausschuss zur Kriegsdienstverweigerung gebildet werden, bestehend aus Vertretern verschiedener Organisationen, dem Staat sowie einem Kriegsdienstverweigerer. Weil dies ein großer Rückschritt gegenüber den von den Jugendlichen erkämpften Erfolgen ist, wird Serpaj dazu aufrufen, dass kein Kriegsdienstverweigerer entsandt wird.

Der Staat wolle offensichtlich die große Masse der Jugendlichen kontrollieren und disziplinieren, sagt dazu Vidal Acevedo von Serpaj, Menschen, die mit großer Energie und neuen Ideen ernsthafte Veränderungen im kulturellen, politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich herbeiführen könnten. „Wir denken, dass es keinen solchen vom Staat auferlegten Zwangsdienst geben darf. Niemand darf gegen seinen Willen zu einem solchen Dienst gezwungen werden.“

Im Gespräch mit ABC erläutert Acevedo, dass die Jugendlichen, die ihre Verweigerung erklären, dies nicht nur aus politischen, philosophischen oder religiösen Gründen tun, sondern aus der tiefen Überzeugung heraus, keine Waffe in die Hand nehmen und nicht an einer Sache teilnehmen zu wollen, die weitere Ungerechtigkeit schafft. „In unserem Land hat die Armee immer die wirtschaftlichen Interessen der mächtigen Großgrundbesitzer und der Reichen verteidigt. In diesem Sinne reduziert die Zahl der Verweigerer die Ressourcen des Militärs. So kann mehr Geld in den sozialen Bereich gesteckt werden, wo es benötigt wird: Gesundheit, Bildung, Land, Obdach und Arbeit für alle.“

Vidan Acevedo ergänzt, dass nach den Artikeln 37 und 129 der Verfassung ein ziviler Dienst für Kriegsdienstverweigerer keinen Strafcharakter haben darf. Er muss gute Bedingungen vorsehen und darf die Dienstleistenden nicht in Konflikt mit ihrem Gewissen bringen. „Das Gesetz 4013 steht in direktem Gegensatz zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung; es verletzt Artikel 24 der Verfassung, indem ein Nationaler Ausschuss zur Kriegsdienstverweigerung gebildet werden soll, der die Anträge der jungen Menschen auf Kriegsdienstverweigerung prüft. Artikel 24 sagt hingegen, dass niemand wegen seines Glaubens oder seiner Ideologie belästigt oder ausgeforscht werden darf. Einige Artikel des Gesetzentwurfes sollen auch rückwirkend gelten, was direkt Artikel 14 der Verfassung verletzt. Wir haben die Parlamentarier mit diesen Bedenken konfrontiert, aber sie haben sie ignoriert. Auch der Regierung haben wir diese Bedenken vorgetragen, aber das Gesetz wurde dennoch verabschiedet“, so Vidal.

„Ich glaube, dass das Gesetz die von Präsident Lugo in Gang gesetzte Dynamik fortschreibt. Er hat begonnen, der Armee ein neues Gesicht zu geben und neue Tätigkeitsbereiche zuzuweisen. So nutzt beispielsweise das Bildungsministerium Militärtransporter, um Schulmaterialien zu verteilen. Vor allem im Norden übernimmt die Armee Polizeifunktionen, z.B. in Form von Personenkontrollen. Gemäß der Verfassung sollen sich die Aufgaben des Militärs auf spezifische, klar umrissene Funktionen beschränken. Nun wird das Militär in Bereichen eingesetzt, mit denen es eigentlich gar nichts zu tun hat. Wir wenden uns gegen diese Militarisierung der Gesellschaft und gegen die Strategie, das Militär nach innen einzusetzen.

 Wir sind einverstanden mit einem zivilen Dienst. Viele junge Menschen leisten tatsächlich einen Dienst an der Zivilgesellschaft, sie tun dies in vielfältiger Weise und mit unterschiedlichen Aktivitäten. Aber wir sind nicht damit einverstanden, wenn solche sozialen Aktivitäten gegen die Rechte von Kriegsdienstverweigerern ausgespielt werden.“

ABC Paraguay: Serpaj critica reglamentación de la Ley 4013 de objeción de conciencia. 12.9.2010. Auszüge. Übersetzung: Rudi Friedrich und Heike Makowski. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2011

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