Einige Zahlen zu eritreischen Flüchtlingen weltweit, in Europa, in Deutschland

von Pro Asyl

(08.09.2010) Im Jahr 2009 waren 209.200 eritreische Staatsangehörige weltweit als Flüchtlinge registriert. Damit ist Eritrea eines der Länder, aus denen die meisten Flüchtlinge kommen (Platz 9 in der weltweiten Statistik). Bei einer Gesamtbevölkerung Eritreas von 4-5 Mio (unterschiedliche Angaben der Quellen; Botschaft Eritrea: 4 Mio; AA: 4,9 Mio; CIA: 5,6 Mio, Human Development Report 2009: 4,8 Mio) kann somit von einem Massenexodus gesprochen werden.

43.300 eritreische Staatsangehörige stellten 2009 weltweit Asylanträge. Nach Zimbabwe und Myanmar steht Eritrea damit an dritter Stelle der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen (Antragstellungen 2009). Knapp zwei Drittel aller Asylanträge von Eritreern wurden in Äthiopien (17.300) und dem Sudan (10.200) registriert. Im Vergleich zu 2008 bedeuten diese Zahlen eine Steigerung von 20% (Äthiopien: 10.000, Sudan: 13.000).

Nur ein kleiner Teil (5.027 oder knapp 12%) erreichte die EU und stellte dort Asylantrag. Damit ging die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (6.974) zwar um 28% zurück, was jedoch nichts mit einer Verbesserung der Lage in Eritrea zu tun hat, wie die Steigerung der Zahlen in den Nachbarländern Äthiopien und Sudan belegt. Der Rückgang der Zahlen ist vielmehr auf die sich immer risikoreicher und lebensgefährlicher gestaltenden Fluchtwege nach Europa zurückzuführen.

Bezieht man die im Dublin-System assoziierten Nicht-EU-Staaten Norwegen (2.667) und die Schweiz (1.625) mit ein – aktuell beides Hauptzufluchtländer von Eritreern in Europa - steigt die Zahl der Asylanträge in Europa auf über 9.300. In Deutschland ist die Zahl der eritreischen Asylsuchenden dagegen gering: 2009 stellten gerade einmal 331 Eritreer einen Asylantrag (UNHCR-Angaben; laut BAMF: 346).

Im Jahre 2009 traf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 466 Asylentscheidungen in Fällen eritreischer Asylantragsteller. In 423 Fällen kam es zu positiven Entscheidungen, darunter 350 Anerkennungen als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention oder des Artikels 16 a GG (plus 73 Fälle, in denen Abschiebungshindernisse anderer Art festgestellt wurden). Im ersten Halbjahr 2010 entschied das Bundesamt über 175 Fälle von eritreischen Staatsangehörigen. 132 wurden als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention oder Artikel 16a GG anerkannt, 18-mal wurden Abschiebungshindernisse festgestellt (= 150 positive Entscheidungen insgesamt).

Die Schutzquote (= Summe aller positiven Entscheidungen) liegt in Deutschland überdurchschnittlich hoch – auch oberhalb der Schutzquote in anderen europäischen Ländern. Die Schutzquote stieg in Deutschland kontinuierlich von 7,8% im Jahr 2004 auf 90,8% im Jahr 2009. (Durch Gerichtsentscheidungen erhöht sich diese Quote noch ein wenig.) Im 1. Halbjahr 2010 ist die Schutzquote zwar wieder ein wenig gesunken - sie lag bei 85,7%; die Zahl der Ablehnungen lag jedoch bei lediglich 2 Fällen oder 1,1%. Die restlichen 13,1% sind so genannte formelle Entscheidungen, also Entscheidungen, in denen das Bundesamt die Asylgründe nicht prüft. Dies dürften zum Großteil Dublin-Verfahren sein, also Verfahren, in denen das Bundesamt einen anderen EU-Staat für die Prüfung der Asylgründe für zuständig hält.

Die Dublin-Verordnung besagt im Kern, dass der Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, über den die Einreise in die EU erfolgt ist. Die meisten Eritreer sind gezwungen, als Bootsflüchtlinge und über Land zu fliehen, womit ihnen ein Dublin-Verfahren droht. Nur der kleinste Teil der Eritreer erreicht das Zufluchtsland auf dem Luftweg.

Auf dem Frankfurter Flughafen kamen nach Angaben des kirchlichen Flüchtlingsdienstes im Jahr 2009 lediglich 27 Eritreer an. Nach aktueller Weisungslage werden die Anträge eritreischer AsylantragstellerInnen nicht als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, sodass die Verfahren der Ankommenden im Inland durchgeführt werden.

Pro Asyl: Einige Zahlen zu eritreischen Flüchtlingen weltweit, in Europa, in Deutschland. 8. September 2010

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